Wir sind ein Unternehmen welches sich gerade umstrukturiert. Wir haben 3 selbstständige GmbH´s (nennen wir Sie A, B, C) In unserem Betrieben gibt es 2 Betriebsräte, die allerdings allein in der GmbH A an 2 Standorten in Deutschland vorhanden sind.

Durch Neugründung der GmbH B und C im Jahr 2011 sind nun ca. 250 MA in GmbH A, 150 MA in GmbH B und ca 30 MA in GmbH C.

Es exestiert auch ein GBR der die MA in der GmbH A an allen Standorten betreut.

Nun die Frage:

Können wir als GBR ohne weiteres einen KBR gründen, da in GmbH B und C keine Betriebsräte existieren? Da Momentan alles drunter und drüber geht, speziell in der GmbH B, und wir dort ja als GBR keinerlei rechtliche Handhabe haben, drängen wir auf die Bildung eines KBR um die Mitbestimmungsrechte auch dort durchzusetzen. Im BetrVG steht es meines erachtens so drin, das man den KBR auch errichten kann, wenn im Konzern ein Betrieb / Unternehmen keinen BR hat.