Einladung Ersatzmitglied
Ein BR-Mitglied meldet sich frühzeitig für die nächste BR-Sitzung durch Urlaub verhindert, die Einladung mit Tagesordnung gibt es noch nicht. Das entsprechende Ersatzmitglied soll nachgeladen werden. Muss die nächste Einladung zur Sitzung mit beigefügter TO trotzdem zu ihm, damit er die Möglichkeit hat, aufgrund der Punkte in der TO (welche z.B. auch das abwesende Mitglied betreffen) die Möglichkeit hat, seinen Urlaub für die Sitzung zu unterbrechen? Bis wann muss er seine Teilnahme zur Sitzung bestätigen? Was ist mit dem Ersatzmitglied Wird das dann wieder ausgeladen?
Community-Antworten (6)
24.03.2012 um 13:21 Uhr
Man kann es auch unnötig verkomplizieren.
Das BRM hat doch bereits erklärt, wg. Urlaub verhindert zu sein. Das E-BRM ist ordentlich & fristgerecht einzuladen und fertig.
24.03.2012 um 21:57 Uhr
Ottototo
Das Ersatzmitglied ist nicht nur bei Verhinderung des BR Mitglied zu den Sitzungen einzuladen, sondern des Ersatzmitglied ist auch ab Beginn der Verhinderung, also des Urlaubs, ein vertretendes
Betriebsratsmitglied mit allen Rechten u. Pflichten.
25.03.2012 um 10:16 Uhr
...wie peanuts schon schreibt: >Man kann es auch unnötig verkomplizieren<
Trotzdem sind einige Juristen der Ansicht, dass man das BR-Mitglied auch im Urlaub informieren müsste. Fristen, bis zu wann derjenige dann erklären muss ob er seinen Balkon verläßt und kommt oder nicht gibt es nicht. Ggf. muss das Ersatzmitglied dann auf die Sitzung verzichten.
Vielleicht tut man als BRV gut daran, die BR's vorher zu fragen, ob sie im Urlaub eine Einladung erhalten wollen oder nicht.
Meine Meinung ist es aber auch, die ganze Angelegenheit eher praktikabel zu gestalten.
25.03.2012 um 23:46 Uhr
Danke erst einmal für die Antworten - es ist aber in der Tat nicht ganz einfach.
Zumal ich mich glaube aus einem Seminar heraus zu zu erinnern, dass nicht das eingeladene Ersatzmitglied dann auf die Sitzung verzichten müsste. Sondern der unangekündigt (oder sehr kurzfristig) aus dem Urlaub zurück gekehrte BR´ler.
Aber Gironimo hat recht - vorher fragen ist net schlecht. Eine Geschäftsordnung mit solchen Eventualitäten soll ja auch manchmal helfen... Na dann, wieder ein Punkt für die nächste Sitzung.
26.03.2012 um 07:49 Uhr
"Trotzdem sind einige Juristen der Ansicht, dass man das BR-Mitglied auch im Urlaub informieren müsste."
Das BAG hat in einem kürzlich getroffenen Urteil ganz klar geurteilt, dass ein BRM AKTIV erklären muss, trotz Urlaub an z.B. BR-Sitzungen teilnehmen zu wollen ...
26.03.2012 um 10:15 Uhr
3 LAG Berlin v. 1.3.2005 – 7 TaBV 2220/04. »Ein Betriebsratsmitglied ist bei Abwesenheit wegen Urlaub, Erziehungsurlaub oder ähnlichem solange als verhindert anzusehen, wie es dem Betriebsratsvorsitzenden nicht positiv angezeigt hat, dass es ungeachtet der Abwesenheitssituation seine Betriebsratstätigkeit durchführen möchte « NZA-RR 2006,
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