Erstellt am 23.03.2012 um 14:15 Uhr von Lexipedia
Wieso nochmal die gleiche Frage?
Ist doch hier schon korrekt beantwortet worden:
http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=43028&keyword=&Site=BR-Forum&Menue=show
Erstellt am 23.03.2012 um 14:34 Uhr von mainpower
Hallo,
die Antwort ändert sich nicht und wenn Du noch so oft fragst.
Erstellt am 23.03.2012 um 16:02 Uhr von gironimo
na ja - man muss einerseits den § 13 BetrVG kennen und beachten und wissen, dass ab 1972 gerechnet wird (inKrafttreten des BetrVG). Was eben dabei verwirrend ist, ist die Tatsache, dass die Amtszeit zunächst nur drei Jahre betrug und dann auf 4 Jahre erhöht wurde. Ihr seid nicht im Rythmus.
Ihr solltet einen Fachanwalt um Rat fragen. Aus meiner Sicht wäre es richtig, jetzt in 2012 zu wählen und 2014 erneut zu wählen.
Erstellt am 23.03.2012 um 17:23 Uhr von peanuts
"na ja - man muss einerseits den § 13 BetrVG kennen und beachten und wissen, dass ab 1972 gerechnet wird (inKrafttreten des BetrVG). "
Naja ... 1972, 1976, 1980, 1984, 1988, 1992, 1996, 2000, 2004, 2008, 2012 ...
Man muss schon ergänzend wissen, dass es in 1990 einen Cut gegeben hat und das BetrVG als Bundesgesetz in diesem Jahr vereinheitlicht wurde (Ost/West).
Erst dann stimmt die Rechnung wieder ... 1990, 1994, 1998, 2002, 2006, 2010, 2014 ...
"Wieso nochmal die gleiche Frage?"
Weil eine Beantwortung im vorherigen Beitrag nicht mehr möglich ist?!
"wir werden also den BR mit dem vereinfachten 2-stufigen Verfahren (mit ordentlicher Wahl eines Wahlvorstandes, statt Bestellung beim einstufigen Verfahren) bis spätestens zum 31.05.2012 erstmalig wählen und dann 2014 erstmals die regelmäßige Betriebsratswahl durchführen."
Von dieser Verfahrensweise ist dringenst abzuraten. Man muss keine schlafenden Hunde wecken.
Der jetzige BR soll umgehend den Rücktritt des BR beschließen und Neuwahlen einleiten >>> EINSTUFIGES Wahlverfahren !!!!
Erstellt am 25.03.2012 um 21:28 Uhr von Petrus
@peanuts
> 1972, 1976, 1980, 1984, 1988, 1992, 1996, 2000, 2004, 2008, 2012 ...
nicht ganz. Siehe Artikelhinweise im anderen Thread
Richtig wäre 1972 - 75 - 78 -81 -84 - 87 - 90
> Man muss schon ergänzend wissen, dass es in 1990 einen Cut gegeben hat und das
> BetrVG als Bundesgesetz in diesem Jahr vereinheitlicht wurde (Ost/West).
Nö. Das hat aber auch gar nix mit der Wende in Dunkeldeutschland zu tun.
Es gab 1989 eine Gesetzesänderung, dass ab der nächsten BR-Wahl die Amtszeit 4 Jahre beträgt. Also vor der Wiedervereinigung - da sind die Ossis noch "Wir sind das Volk" rufend durch die Straßen marschiert. (Ob in meiner Akte noch ein Foto von mir auf der Demo existiert?)