W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ab wann ist man wählbar?

S
Spikelee
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

ab welchen Zeitpunkt gelten die 6-Monate Betriebszugehöhrigkeit? Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wahlvorstandes oder der Zeitpunkt der BR-Wahl?

Bsp: Eintrittsdatum: 01.05.08 Veröffentlichung durch Wahlvorstand: Oktober Betriebsratswahl: November

Darf man sich dann schon auf die Liste schreiben, obwohl man im Oktober die 6 Monate noch nicht voll hat oder zählt hier tatsächlich der Zeitpunkt, wann der BR gewählt wird (November)?

Hoffe ihr könnt mir den entsprechenden §§ nennen, wo das geregelt ist (nicht den §§8 BetrVG).

Vielen Dank

Gruß Spikelee

6.69504

Community-Antworten (4)

M
Mona-Lisa

28.09.2008 um 11:25 Uhr

@Spikelee, aber genau der beantwortet doch deine Frage....

§ 8 BetrVG - II. Allgemeine Voraussetzungen der Wählbarkeit, DKK, RN. 3

Die Wählbarkeit setzt das Vorliegen der Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht) voraus. Nur wahlberechtigte AN (vgl. die Erl. zu § 7) des Betriebs, die spätestens am letzten Tag der Stimmabgabe das 18. Lebensjahr vollendet haben und darüber hinaus die sonstigen Voraussetzungen nach § 8 erfüllen, sind wählbar. Es besteht somit eine einheitliche Altersgrenze für das aktive und passive Wahlrecht. Zur Wahl eines AN, der am (letzten) Tag der Stimmabgabe das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, vgl. Rn. 23.

K
Kölner

28.09.2008 um 11:59 Uhr

@Mona-Lisa Wie jetzt? Ist 'Spikelee' noch nicht 18 Jahre alt?

M
Mona-Lisa

28.09.2008 um 12:05 Uhr

@Kölner, weiss ich nicht, aber im positiven Fall kann er ja den letzten Satz aus dem Kommentar wegdenken.. :-)

P
Peanuts

28.09.2008 um 14:58 Uhr

"Hoffe ihr könnt mir den entsprechenden §§ nennen, wo das geregelt ist (nicht den §§8 BetrVG)."

Der § 8 BetrVG beantwortet Deine Frage; allerdings nicht die o.g. Textpassage!

Entscheidend für die mind. 6monatige Betriebszugehörigkeit ist der Zeitpunkt der Wahl und nicht der Erlass des Wahlausschreibens.

Ihre Antwort