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Zeitpunkt (Jahr) von BR-Wahlen

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gentlegiant
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, woher kommt eigentlich die Regelung, dass BR-Wahlen immer in ganz bestimmten Jahren (2006, 2010, 2014 etc.) durchzuführen sind? Im § 13 BetrVG steht doch nur "alle vier Jahre", also ein Zeitraum. Wir haben 2004 erstmalig für einen Betriebsteil einen BR bestehend aus einer Person gewählt, dann 2008 wieder und jetzt dachte ich steht 2012 wieder eine Wahl an. Aber wenn man sich im Internet schlau macht, kommen überall die o.g. Jahreszahlen. Waren somit die letzten Wahlen ungültig??? Und wie schon gefragt, wo steht das mit den Jahreszahlen??? Danke schon mal vorab

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Community-Antworten (6)

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monalisa

23.03.2012 um 14:52 Uhr

@gentlegiant, im § 13 BetrVG steht aber auch unter (3), dass ihr in euerem speziellen Fall 2006 hättet neu wählen müssen. Fazit: Bei euch existiert kein rechtsgültiger Betriebsrat!

Im BetrVG DDK mit Kommentar findest du unter der Rubrik "Geschichte der Betriebsverfassung, 6. BerVG 1972" die Antworten die du suchst.

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Petrus

23.03.2012 um 15:38 Uhr

Falls Du nicht wie MonaLisa einen DKK im Buchregal hast: Tippe mal "159279" ins Suchfeld. (ist meine Antwort aus dem Jahr 2010 mit soeben aktualisiertem Link zum Artikel...)

Ist doch immer wieder schön, sich das von der Arbeitgeberseite mal fachlich kompetent erklären zu lassen :-) Liebe WAF, warum gibt es solche Artikel nicht auch auf Euren Seiten?

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monalisa

23.03.2012 um 15:55 Uhr

upps! natürlich DKK ;)

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gentlegiant

23.03.2012 um 17:22 Uhr

Vielen Dank MonaLisa und petrus, wir werden also den BR mit dem vereinfachten 2-stufigen Verfahren (mit ordentlicher Wahl eines Wahlvorstandes, statt Bestellung beim einstufigen Verfahren) bis spätestens zum 31.05.2012 erstmalig wählen und dann 2014 erstmals die regelmäßige Betriebsratswahl durchführen. Trotzdem erschließt sich mir auch über den § 13 Abs. 3 nicht die strikte Vorgabe einer Jahreszahl. Und im von 'petrus' erwähnte Artikel wird eigentlich auch nur dargelegt, wie in den Jahren ab 1952 verfahren wurde und dass die Abstände der Wahlen sich von 2 über 3 zu 4 Jahren veränderten, aber nicht dass die Jahreszahlen zwingend gesetzlich vorgeschrieben waren bzw. sind.

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Kölner

23.03.2012 um 20:26 Uhr

@peanuts Warum kannst Du nicht mehr hier antworten?

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Petrus

25.03.2012 um 23:19 Uhr

@kölner: Weil der Antwort-Knopf fehlt?

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