Hallo zusammen,

Gremium besteht aus fünf BRM. Zwei BRM sind seit 01.01 mit Betriebsübergang weg - die Nachrücker werden aktiv. Inoffiziell haben bei bereits angedeutet daß sie "als richtiges BRM" auf der ersten Sitzung vom Mandat zurücktreten werden. Die Sitzung ist Montag (unsere erste dieses Jahr).
Vorsichtiges Anfragen beim drittem Ersatzmitglied, welches bisher nie geladen werden mußte, ergibt das gleiche. Das vierte Ersatzmitglied macht's.

Das vierte Ersatzmitglied hat jedoch nicht den Rückhalt in der Belegschaft (8 Stimmen) und nach Betriebsspaltung wird ein Dreier-Gremium gewählt werden.

Daher haben wir für Montag als Punkt "Zukunft des BR - Diskussion und Beschluss §13 Abs 2 Punkt 2 vs. Punkt 3" auf der Tagesordnung. (Neuwahl aus jurististischewm Zwang oder wengen Rücktritt)

Heute Abend informiert mit ein neues nachgerücktes BRM, es könne aus betrieblichen Gründen nicht teilnehmen (Dienstreise; jedoch selbst terminiert...) .

Frage 1: normalerweise lade ich nun KEIN weiteres Mitglied ein - zu kurzfristig bei 1 Arbeitstag vorbereitungszeit. Korrekt?
Frage 2: Können wir ggf. Montag den Rücktritt beschliessen? BetrVG spricht von "mit der Mehrzahl seiner Mitglieder" (3 v. 5) - müssen aber auch alle fünf am Beschluß teilnehmen? (normalerweise sind wir mit vieren ja beschlußfähig)

merci,

Fred