W.A.F. LogoSeminare

Teamleiter - von BV abweichende Homeofficeregelung bestimmen

C
Cyber40014
Apr 2022 bearbeitet

Hallo, ich bin Teamleiter eines Teams von 5 MAs in einem Betrieb, der Homeoffice zu 30% per BV geregelt hat.

Mein Team arbeitet gut remote. Darf ich als weisungsbefugter Vorgesetzter abweichende Regelungen bzgl Homeoffice mit meinen Teammitgliedern vereinbaren? (zB 50 oder 60%) Es handelt sich das IT Team eines IG Metall Betriebs.

Lg

355011

Community-Antworten (11)

D
DummerHund

13.04.2022 um 01:24 Uhr

Nein, das ist ausgeschlossen. Die BV wirkt für alle wenn keine Ausschlussklauseln drin stehen und die 30% fest fixiert sind.

T
Thomas63

13.04.2022 um 09:53 Uhr

Man kann evtl., in Absprache mit der Werksleitung, mit dem Betriebsrat sprechen und versuchen für Deinen Bereich eine Sonderregelung zu finden.

C
Cyber40014

13.04.2022 um 10:14 Uhr

Also Sonderregelungen sind generell bei sowas möglich, müssen aber mit BR und GL abgestimmt sein? Heißen die auch „Sonderregelungen“? Ist das irgendwo im BVerfG festgehalten? Gibt es dafür spezielle Namen?

Ich sollte genau wissen was ich fordern muss. Denn unser BR ist per se nicht sonderlich hilfreich und leider auch nicht wirklich fit, wenn man wegen Angelegenheiten nachfragt, wie das zu regeln ist.

Ich möchte auch die Situation auf dem IT Arbeitsmarkt ansprechen und klar machen.

Aktuell benötigt ein IT SpezialistIn wie wir sie haben max 14 Tage um eine gut bezahlte full remote Stelle zu finden. Auch nur weil Bewerbungsgespräche nicht am selben Tag stattfinden wie der Erstkontakt mit Headhuntern.

Danke und lg.

M
Moreno

13.04.2022 um 10:32 Uhr

Du gehst einfach zur GL sagst in Deinen Augen ist die bestehende BV nicht mehr zeitgemäß ist der kann dann mit dem BR verhandeln. Aber solange gibt es keine Sonderregelung!

R
Relfe

13.04.2022 um 11:17 Uhr

was steht den genau in der BV? der AN hat Anspruch auf min. 30%, bis zu 30%, max 30%

weil genau 30% bekommt ja sowieso keiner hin, die Regelung wäre ja "nicht umsetzbar" oder soll da einer mit der Stoppuhr die Zeit nehmen?

C
Cyber40014

13.04.2022 um 11:41 Uhr

Bis zu 30% im Monat. Ob das nur die Arbeitstage fie wirklich gearbeitet wird, oder auf den Monatsschnitt an Arbeitstagen inkl Gleitzeit und Urlaub gerechnet wird ist nicht näher definiert. (Also zB was, wenn ein MA 2 Wochen Urlaub in dem Monat hat.)

Ist auch so blöd.

Wie zählt es wenn morgens oder abends nochmal was von zu Hause erledigt wird. Aktuell seh ich die Regelung als Motivationskiller von guten Mitarbeitern, die leider eine etwas längere Anfahrt haben und auch mit der Covid-bedingten Regelung von 100% gut funktioniert haben. Und als Bedrohung die dafür sorgt dass mir Teilr meines Teams wegbrechen.

Mir schwebt vor dass man im Büro vor Ort für Coverage für 60% der Zeit sorgt. Dh 3 Tage die Woche ist jemand vor Ort.

Ist eh selten dass man in Zeiten von Cloud Services wirklich vor Ort sein muss um ein Problem zu richten. Und da ist jeder bereit hin zu fahren. Selbst die Leute mit 1-1,5h Anreise mit Öffis.

C
celestro

13.04.2022 um 11:58 Uhr

Wie schon erwähnt, gilt die BV solange sie besteht. Abweichungen davon sind mit dem BR zu bereden.

R
Relfe

13.04.2022 um 12:01 Uhr

na gut, dann hat der AN Anspruch auf bis zu 30% HO, was aber ja nur etwas zum Anspruch des MA aussagt. Wenn dort stehen würde ... max. 30% .. dann wäre das in der BV "gedeckelt"

Diese Regelung schließt nicht aus das ein MA auch mehr als 30% HO machen kann, er hat halt nur keinen Anspruch auf mehr. Kläre das mit dem AG, weil unzulässig gem BV ist das nicht.

C
Cyber40014

13.04.2022 um 12:07 Uhr

Nice! So hab ich das nicht gesehen, wurde auch nicht so kommuniziert. Danke!

C
celestro

13.04.2022 um 12:12 Uhr

@Relfe

Ohne den genauen Wortlaut der Regelung zu kennen, sollten wir uns da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

Es könnte ggf. eine Regelung sein, die dem AN erlaubt, bis zu 30% HO zu machen. Den Rest der Zeit hat er im Büro zu erscheinen.

Daher ... es kommt sehr sehr sehr darauf an, was da jetzt genau geregelt ist.

R
Relfe

13.04.2022 um 12:28 Uhr

@celestro - grundsätzlich gebe ich Dir da zu 100% Recht deshalb habe ich ja extra gefragt was da steht: "was steht den genau in der BV? der AN hat Anspruch auf min. 30%, bis zu 30%, max 30%"

und meine Aussage stützt sich auf die Antwort des TE: "Bis zu 30% im Monat"

natürlich können da noch Zusätze sein die der TE nicht genannt hat, aber das Problem besteht hier ja immer :-)

Ihre Antwort