Mitbestimmung bei Einstellungen
Hallo!
Meine Frage. Wir haben eine Neueinstellung bekommen . Unser Marktleiter hat dem neuen Mitarbeiter schon zugesagt. Er hat in der alten Firma gekündigt. Nun wollen wir diesen Ablehnen mit der Begründung.1. Wir hatten Lehrlinge die nicht übernommen werden die in dieser Abteilung gearbeitet haben. 2. Dieser Mitarbeiter hat Beziehungen zur Marktleitung und es werden immer mehr Verwandte eingestellt. Meint ihr wir haben Chancen das Abzulehnen? Wir sind ja nicht dagegen jemanden einzustellen aber wir wollten ja gerne unseren Leuten die schon eine Lehre bei uns absolvierten die Gelegenheit geben weiter zu arbeiten. Danke
Community-Antworten (2)
13.03.2012 um 10:10 Uhr
Wir hatten Lehrlinge die nicht übernommen< h a t t e n ? sind also schon weg?
Dann dürfte das nichts bringen. Der Zustimmungsverweigerungsgrund aus dem § 99 BetrVG geht von Nachteilen im Betrieb beschäftigter AN aus.
Wenn die Azubis natürlich noch da sind .....
Punkt zwei bringt nichts.
13.03.2012 um 16:59 Uhr
Moinsen,
würde Dir das mal Vorschlagen: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html
Diese wäre jetzt mal ein Vorschlag. Da ich aber nicht weiss wie das bei Euch so läuft mich nicht gleich steinigen^^
Desweiteren bleibt die Frage offen wie das mit Eurem Azubi aussieht. Ist er noch im Unternehmen oder schon fort?
Es wäre dann Ratsam, wenn er den möchte, Ihn diese Stellenausschreibung zukommen zu lassen. Er könnte sich somit ja auf diese Stelle Bewerben.
Gruß hoschi
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