W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freistellung von der Arbeit bei ehrenamtlicher Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Gibt es so etwas überhaup?

A
Akira
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend ihr da draussen. Vor gut zwei Jahren gab es hier im Forum einmal die Diskusion: Freistellung von der Arbeit bei ehrenamtlicher Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Gibt es so etwas überhaupt? Mir ist nur etwas in der Richtung Freiwillige Feuerwehr oder THW bekannt. wenn ich mich recht erinnere wurde sogar ein Gerichtsurteil genannt. Würde mich freuen, wenn einer der klugen Köpfe hier helfen kann. Erst mal lieben Dank werde jetzt den Kampf mit dem Sicherheitcode aufnehmen ;-))

Akira

4.94003

Community-Antworten (3)

P
pirat

12.06.2008 um 10:04 Uhr

@Akira, so etwas gibt es tatsächlich, ist allerdings länderabhängig. Könnte auch in MTVerträgen veinzelt vorkommen. ein Beispiel... http://www.basisbetriebsraete.de/Infothek/gbv_s_bayer_ag/gbv_c1/C-1/freistellung_von_der_arbeit_c1.pdf

R
ridgeback

12.06.2008 um 10:52 Uhr

@Akira, freistellungsansprüche sind u.a. im BGB §616 geregelt. Zusätzlich in MVP im Kinder- und Jugendförderungsgesetz §§ 2 bis 5 nachlesbar.

A
Akira

13.06.2008 um 01:21 Uhr

@pirat @ridgeback

Danke Weichen sind gestellt, der Zug gewinnt an Fahrt ;-)))) Hatte doch den richtigen Riecher als ich unserem GL sagte: Das ist so wie Sie es sagen nicht richtig. Antwort von unserem GL: Ich habe dies bei den Personalern in der Zentrale schecken lassen

Habe mit meiner Antwort recht gehabt und kann dieses dank Euer beider Hilfe auch hieb und stichfest belegen. Dann werden wir sehen was dabei rauskommt. (Hände reib) ( Wir werden demnächst das Schild an unserer Tür um zwei weitere Schilder ergänzen,weil wir deren Mist auch noch mitmachen) Fühle mich manchmal wie auf einem Hundeübungsplatz: sitz, platz, bleib, fein gemacht und dann gibt es Leckerchen schwanzwedel. Ohne uns

bis dann

Ihre Antwort