Mitbestimmung - Muss der BR bei einer ehrenamtlicher Tätigkeit einer Person nach § 99 seine Zustimmung geben?
Muss der Betriebsrat bei einer ehrenamtlicher Tätigkeit einer Person nach § 99 seine Zustimmung geben?
Community-Antworten (2)
05.05.2007 um 14:40 Uhr
@Hygiene Sozialer Betrieb? Es sollte schon geprüft werden, inwiefern der ehrenamtliche MA Dinge tun soll, die vielleicht (noch) ein angestellter AN ausführt.
07.05.2007 um 14:21 Uhr
Was mich immer wieder ein kleines bisschen ärgert.....warum googeln die Leute nicht mal vorher. Zuviel verlangt??
Bundesarbeitsgericht erweitert das Recht der Mitbestimmung bei Tätigkeit von Ehrenamtlichen Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 12.11.2002 (Az.: 1 ABR 60/01) das Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte bei Tätigkeiten von Ehrenamtlichen erweitert. http://www.socialnet.de/materialien/0310kreutz_bag_mitbestimmung.html
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