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Mitbestimmung - Muss der BR bei einer ehrenamtlicher Tätigkeit einer Person nach § 99 seine Zustimmung geben?

H
Hygiene
Jan 2018 bearbeitet

Muss der Betriebsrat bei einer ehrenamtlicher Tätigkeit einer Person nach § 99 seine Zustimmung geben?

4.68402

Community-Antworten (2)

K
Kölner

05.05.2007 um 14:40 Uhr

@Hygiene Sozialer Betrieb? Es sollte schon geprüft werden, inwiefern der ehrenamtliche MA Dinge tun soll, die vielleicht (noch) ein angestellter AN ausführt.

B
betriebsratten

07.05.2007 um 14:21 Uhr

Was mich immer wieder ein kleines bisschen ärgert.....warum googeln die Leute nicht mal vorher. Zuviel verlangt??

Bundesarbeitsgericht erweitert das Recht der Mitbestimmung bei Tätigkeit von Ehrenamtlichen Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 12.11.2002 (Az.: 1 ABR 60/01) das Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte bei Tätigkeiten von Ehrenamtlichen erweitert. http://www.socialnet.de/materialien/0310kreutz_bag_mitbestimmung.html

auch:

http://schwabo.verdi.de/betriebs-und_personalraete/betriebsrat_hat_mitbestimmungsrecht_bei_einstellung_eines_ehrenamtlichen_retters

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