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Reisekosten BR

D
Dash
Sep 2024 bearbeitet

In wie weit regelt das BetrVG §40 Abs 1 die Reisekosten der Betriebsrates? Kann ein BR Mitglied zur BR Sitzung reisen wie es selbst möchte, also entscheiden ob es per Zug 1. o. 2.Klasse fährt, einen Leihwagen nutzt oder den eigenen PKW? Und ie ist es wenn bereits einige BR Mitglieder in Freistellung einen Firmenwagen nutzen dürfen für ihre Tätigkeit? Wie verhält sich das für den Besuch von Seminaren?

Immer davon ausgegangen dass weite Strecken von zu Hause bis zur Stätte zurück gelegt werden müssen, auch mehrtägig.

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Community-Antworten (14)

R
rtjum

17.09.2024 um 09:59 Uhr

wenn die BR-Sitzung an dem Ort stattfindet, an dem Du auch arbeitest darfst Du, m.M.n, überhaupt nichts abrechnen. Ansonsten musst du in eure Reiserichtlinie schauen was darin für alle geregelt ist, denn als BR darfst Du nicht besser oder schlechter gestellt werden wie alle anderen.

Habt ihr einen Regionalbetriebsrat oder wieso musst Du für BR-Sitzungen reisen?

M
Moreno

17.09.2024 um 12:37 Uhr

Was gibt es denn für eine innerbetriebliche Regelung zum Thema Dienstfahrten? Und nein der §40 BetrVG gibt dem BRM keinerlei Vollmachten selbst zu entscheiden wie er reist! In der Regel wird man die Kosten des normalen Zugfahrticket beanspruchen können. Reist man dann mit dem Privatjet zum Seminar wird man die Kosten wohl selbst bezahlen müssen. :-)

D
Dash

17.09.2024 um 12:46 Uhr

@rtjum ja wir agieren überregional

@moreno klar ist, dass es im Rahmen bleiben muss und angemessen und durchaus kann in manchem Fall ein Flug günstiger sein wie eine Zugfahrt auch in der 2.Klasse

M
Moreno

17.09.2024 um 12:48 Uhr

Dash bitte noch die erste Frage beantworten....wie ist die innerbetriebliche Regelung?

D
Dash

17.09.2024 um 14:41 Uhr

In einer Richtlinie für den BR wurde vermerkt, dass Zug zu bevorzugen ist vor dem Leihwagen und das fahren mit dem eigenen PKW nicht erwünscht ist und einem Teil Firmenautos dauerhaft zur Verfügung stehen. Das ganze recht schwammig formuliert. Aber was interessiert denn diese Richtlinie? Da müssten doch Gesetze mehr zählen und es genauer Regelungen wie diese geben um nicht willkürlich zu handeln, oder?

C
celestro

17.09.2024 um 14:51 Uhr

"Aber was interessiert denn diese Richtlinie?"

Die ist sehr "interessant". Denn daran hat sich der BR auch zu halten.

D
Dash

17.09.2024 um 14:56 Uhr

@celestro. Also zählen Richtlinien mehr wie Gesetze......

C
celestro

17.09.2024 um 15:02 Uhr

Nein! ... und es heißt mehr "als"

J
jutti1965

17.09.2024 um 15:19 Uhr

@celestro dein Deutschunterricht hat hier glaube ich nichts zu suchen, oder ist es einfach nur Überheblichkeit? setzten 6 !

C
celestro

17.09.2024 um 15:28 Uhr

"Nein!" reichte nicht, weil die Mindestlänge eines Postings 10 Zeichen beträgt. Daher musste ich irgendwie auffüllen und habe dann den Hinweis auf "mehr als" als sinnvoll betrachtet.

M
Moreno

17.09.2024 um 16:53 Uhr

Dash im §40 steht doch deutlich drin...besteht im Betrieb eine verbindliche Reisekostenregelung gilt diese grundsätzlich auch für Reisen im Rahmen der BR Tätigkeit...Quelle Däubler

C
Catweazle

17.09.2024 um 22:42 Uhr

Eine Richtlinie ist aber eher eine Empfehlung und keine Reisekostenrichtlinie. Bei der o.g. Richtlinie kann man fahren wie man will ohne gegen diese zu Verstoßen. Das macht auch Sinn. Warum sollte man z. B. mit dem Zug fahren wenn am Zielort kein Bahnhof existiert.

I
IlkaB

19.09.2024 um 13:04 Uhr

@Catweazle:

Gegen eine Reisekostenrichtlinie kann verstoßen werden, wenn es eine Begründung für diesen Verstoß gibt. Ansonsten ist sie einzuhalten. Wir wissen doch gar nicht, ob Dash einen Grund für einen Verstoß hätte. Außerdem kann es sinnvoll sein, mit dem Zug zum nächstgelegenen Bahnhof zu reisen und sich dort abholen zu lassen oder ein Taxi zu nehmen.

@ Dash: Wieso eigentlich "In einer Richtlinie für den BR wurde vermerkt..."? Eine Reisekostenrichtlinie gilt für alle, ausnahmslos. BR sind weder besser noch schlechter zu stellen.

Fahrten mit dem Privat-PKW sind versicherungstechnisch problematisch für den AG. Und natürlich soll der AN ausgeruht (=sofort arbeitsfähig) am Ziel ankommen statt stundenlang im Stau gestanden zu haben, daher der Vorrang für die Bahn. Wenn BR-Kollegen mit Firmenwagen zur gleichen Sitzung fahren, fährt man natürlich nicht einzeln mit einem weiteren Firmenwagen, sondern man trifft sich z.B. an der Arbeitsstätte und fährt dann zusammen - es sei denn, es gibt eine Begründung, warum eben das nicht geht.

C
Catweazle

19.09.2024 um 14:37 Uhr

Hier geht's es um eine Richtlinie für den BR. Der AG kann dem BR keine Vorgaben machen wie er seine Arbeit erledigt. AG und BR können eine Vereinbarung dazu treffen. Das nennt sich dann aber Regelungsabrede. Dafür, dass der BR immer auch die Kosten berücksichtigen muss versteht sich von selbst. Dafür braucht man keine weiteren Regeln. In diesem Fall geht es um eine Richtlinie bei der man unterschiedlicher Meinung sein kann.

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