Erstellt am 08.03.2012 um 11:54 Uhr von Kölner
@wasabi
Er selber kann sie sich nicht genehmigen.
Das muss der Betriebsrat beschließen.
Fortbildungen sind aber auch nicht das Schlechteste...
Erstellt am 08.03.2012 um 12:41 Uhr von Pappnase
...Fortbildungen sind aber auch nicht das Schlechteste...
das ist richtig, sollten alle BRM machen, dann stellt sich diese Frage gar nicht erst;
Wie und zu was das BR Gremium Beschlüsse fasst, wird in Fortbildung gut erläutert!
Erstellt am 08.03.2012 um 14:03 Uhr von Laffo
@wasabi
bist du Mitglied des BR...? wohl eher nicht!
Erstellt am 08.03.2012 um 14:24 Uhr von petrus
> Fortbildung und zwar genau in der Zeit wo er im Betrieb sein müßte
Und genau dazu ist er per Gesetz verpflichtet.
> uneingeschränkte Fortbildung
uneingeschränkt geht nicht - sondern nur erforderliche Fortbildung.
Und was unbesehen als erforderlich betrachtet wird, ist mittlerweile ziemlich gut geklärt. Da landet man so etwa bei 8-10.
Und dann kommen noch Spezialseminare - wo speziell für den BRV so einige dringend erforderlich sind...
Und "normale" Betriebsratsarbeit gibt es ja auch noch. Kann also gut sein, dass er als Teilzeit-MA in seiner ersten Amtszeit kaum noch an seinem ursprünglichen Arbeitsplatz ist.
Wenn Dir das nicht passt: Beschwerden bitte an die Damen Merkel und von der Leien richten - die können die Gesetze ändern.
Erstellt am 08.03.2012 um 14:26 Uhr von Streikposten
Wenn ein BRV eigemächtig und gesetzwidrig handelt, kann man ihn aus der Funktion abwählen, weiter könnte man prüfen ob § 23 gegeben ist
Erstellt am 08.03.2012 um 14:45 Uhr von Tanzbär
> Wenn ein BRV eigemächtig und gesetzwidrig handelt,
> kann man ihn aus der Funktion abwählen,
> weiter könnte man prüfen ob § 23 gegeben ist
RICHTIG! Rausschmeißen am Besten!
Erstellt am 08.03.2012 um 16:42 Uhr von gironimo
mal so zur Ergänzung. Selbst wenn dieser §§ völlig aus der Mode ist. Vielleicht nimmt der Kollege auch Seminare nach § 37.7 BetrVG in Anspruch.
Nach § 37.6 BetrVG braucht er natürlich den Beschluss des BR über die Erforderlichkeit.