Erstellt am 07.03.2012 um 14:02 Uhr von Kölner
@MamaHai
Zunächst das nächste E-BRM (der Liste). Und die Ladung zur Sitzung findet unter Berücksichtigung des Minderheitengeschlechtes statt.
Erstellt am 07.03.2012 um 14:25 Uhr von Lernender
Erstellt am 07.03.2012 um 14:29 Uhr von Kölner
Erstellt am 07.03.2012 um 14:41 Uhr von Lernender
@kölner
ohne das ich jetzt in § 15 BetrVG nachschlage, sage ich das soweit noch vorhanden das Minderheitengeschlecht nachrückt.
Erstellt am 07.03.2012 um 15:06 Uhr von rkoch
Tja, Lernender, dann schlage mal besser nach....
Wenn die Quote bei 1er Frau liegt, dann muss eben genau 1ne Frau im BR vertreten sein. Die Quote war also bei MamaHai nach der Wahl unbeachtlich, da mit 2 regulär gewählten Frauen übererfüllt - und mit einer Frau weniger ist sie jetzt immer noch erfüllt, also: warum soll Deiner Meinung nach jetzt wieder eine Frau (anstelle eines Mannes der dran wäre) nachrücken obwohl die geforderte Quote erfüllt ist?
Erstellt am 07.03.2012 um 15:11 Uhr von Lernender
oh, oh
hab nicht beachtet das ja noch eine Frau im Br. und das Minderheitengeschlecht damit ausreichend vertreten ist.
oh, oh.