Erstellt am 06.03.2012 um 21:37 Uhr von gironimo
Der BR muss allemal gehört werden und es müssen auch die Gründe genannt werden. Allerdings sind so ziemlich alle Gründe möglich.
Falls Du BR bist, solltest Du - wenn Du hörst das der AG mit dem Gedanken spielt - auf Diplomatie setzen und versuchen mit guten Argumenten gegenzusteuern.
Erstellt am 06.03.2012 um 21:48 Uhr von DerAlteHeini
Boisheim
In welchen Stadium sich ein Arbeitsverhältnis befindet, ob in einer Probezeit oder nicht, ist bei diesem Thema eigentlich unerheblich.
Wichtig dürfte hier nur sein, ob ein Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat.
Erstellt am 07.03.2012 um 08:28 Uhr von Lernender
Wie gironimo schreibt, dem BR muss der Grund genannt werden. Unterlässt der AG die Angabe von Gründen ( gilt auch in der Probezeit), läuft er Gefahr das die Kündigung unwirksam ist.
Jetzt müsst ihr entscheiden ob ihr den AG auf die fehlerhafte Anhörung hinweist oder die Kündigung ohne Kommentar akzeptiert.
Erstellt am 07.03.2012 um 09:25 Uhr von brsieben
Bis grad eben dachte ich, das der AG innerhalb der Probezeit OHNE Angabe von Gründen kündigen darf?
Frist wäre gesetzlich 2 Wochen (§622 BGB), in vielen Tarifverträgen länger (bei uns z.B. 1 Monat).
Erstellt am 07.03.2012 um 09:31 Uhr von Kulum
§102 Abs.1 BetrVG gilt auch in der Probezeit
Erstellt am 07.03.2012 um 09:33 Uhr von brsieben
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az: 6 Sa 206/06)?
Das Arbeitsgericht hat die Klage insgesamt abgewiesen und dies damit begründet, dass die ordentliche Kündigung innerhalb der Wartezeit des § 1 KSchG wirksam sei, weil die Beklagte nicht verpflichtet sei, Kündigungsgründe anzugeben und irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass die Kündigung sittenwidrig sei, nicht erkennbar seien.
Erstellt am 07.03.2012 um 09:47 Uhr von Lernender
@brsieben
es geht um die Anhörung des BR, HIER MÜSSEN DIE GRÜNDE GENANNT WERDEN:
Ohne dein LAG Urteil gelesen zu haben, glaube ich nicht das es um die Anhörung des BR geht.