Erstellt am 05.03.2012 um 14:21 Uhr von didius
Was ist denn das für eine Gewerkschaft?
Was passiert denn, wenn du der Gewerkschaft keine Infos gibst?
Es gibt IMHO kein Rechtsanspruch der Gewerkschaft, dass Du die Entgeltgruppe preisgibst. Soll die Gewerkschaft sich doch persönlich an die beiden wenden.
Erstellt am 05.03.2012 um 14:34 Uhr von Streikposten
Aber, da Gewerkschaftsvertrer an BR Sitzungen auf Einladung teilnehmen dürfen, gibt es kein Problem mit dem Datenschutz.
Erstellt am 05.03.2012 um 14:38 Uhr von mainpower
Hallo,
der Gewerkschaftsbeitrag wird nach der Eingruppierung erhoben. Also müsste die GW schon wissen wo Eingruppiert, wenn die beiden Mitglieder sind.
Erstellt am 05.03.2012 um 14:44 Uhr von wahlvst
mainpower
Das stimmt zwar, doch es ist die Sache der GEW und des AN, nicht des BR.
Also, wenn eine GEW mir so käme bliebe auch bei mir Tür und Mund zu!
Dann sollte die GEW einmal die Rechtsgrundlage für ihre seltsame Aussage geben/nennen!!
Erstellt am 05.03.2012 um 15:07 Uhr von Widder
Die Grundlage für die Fragen ergeben sich aus der Satzung der GEW.
Damit soll und wird gewährleistet, das der richtige Beitrag erhoben wird, um evtl. bei Rechtsbeistand, Streik usw. auch wieder richtig ausbezahlt wird.
Sollte der Beitrag nicht satzungsgemäß sein, braucht die GEW nicht zu zahlen, bzw. erlischt jeglicher Anspruch an sie.
In der Regel gibt es einen Verantwortlichen dafür im BR, der auch für den nötigen Datenschutz unterschreibt, und dafür sorgt, das keiner mit den Daten hausieren geht.
Erstellt am 05.03.2012 um 15:13 Uhr von wahlvst
Widder
sorry, aber die Satzung der GEW kann einem BR gleichgültig sein. Per Satzung der GEW kann kein BR gewzungen werden der GEW Daten mitzuteilen.
Das einzige was ein BRV ggf. zu beachten hat ist dieses:
§ 31 BetrVG - Teilnahme der Gewerkschaften Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Betriebsrats kann ein Beauftragter einer im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaft an den Sitzungen beratend teilnehmen; in diesem Fall sind der Zeitpunkt der Sitzung und die Tagesordnung der Gewerkschaft rechtzeitig mitzuteilen.
Erstellt am 05.03.2012 um 15:26 Uhr von peanuts
"Muss ich das der Gewerkschaft mitteilen, was die beiden jetzt verdienen "
Definitiv: Nein
"...oder darf ich dazu schweigen? "
Du musst sogar schweigen!!!
Warum wohl ist als GROBER Pflichtverstoß anerkannt, wenn insbesondere einer Gewerkschaft Einsicht in Lohn- und Gehaltslisten gewährt wird? Und warum sollte etwas anderes gelten, wenn eine GW vom BR Auskunft über die Eingruppierung von GW-Mitgliedern verlangt??
>> BAG, Beschl. v. 22.5.1959 – 1 ABR 2/59
Erstellt am 05.03.2012 um 15:30 Uhr von paula
schon interessant dass es hier offensichtlich Forumsteilnehmer gibt die beim Datenschutz mit zweierlei Maß messen... Wahnsinn!
Erstellt am 05.03.2012 um 15:33 Uhr von didius
@ Widder
"In der Regel gibt es einen Verantwortlichen dafür im BR, der auch für den nötigen Datenschutz unterschreibt, und dafür sorgt, das keiner mit den Daten hausieren geht."
Wo bitteschön ist das denn im BetrVG festgelgt?
Also unsere Gewerkschaft fragt mich einen solchen Kram nicht und würde hierzu von mir auch keine Auskunft bekommen.
Auch gibt es keinen "Verantwortlichen" dafür im BR.
Dafür gibt es Vertrauensleute und Gewerkschaftsfunktionäre.
Erstellt am 05.03.2012 um 15:33 Uhr von Kulum
Zweierlei Maß? Bezüglich was? Betriebsrat und Gewerkschaft? Könnte das daran liegen, dass der Betriebsrat eben nicht Dritter im Sinne des BDSG ist?
Mir stellt sich auch irgendwie die Frage, warum sich die Gewerkschaft nicht an die betreffenden Mitglieder wendet und lieber ein BRM in die Zwickmühle bringt.
Erstellt am 05.03.2012 um 15:48 Uhr von kunzundhinz
peanuts
Das Urteil auf welches Du verweist ist hier nicht anwendbar. BAG, Beschl. v. 22.5.1959 – 1 ABR 2/59
Denn es betrifft § 79 BetrVG - II. Gegenstand und Umfang der Schweigepflicht. Lohn- und Gehaltsdaten sind i.d.R. keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
Weiter ist die GEW im Sinne des Datenschutzes kein Dritter, das ergibt sich auch aus § 31 BetrVG. Denn auf Einladung hat sie ein Teilnahmerecht an BR-Sitzungen.
Erstellt am 05.03.2012 um 15:55 Uhr von Kulum
@ kunzundhinz
Wenn das so wäre, dann kann sich die Gewerkschaft die benötigten Daten doch auch von der Geschäftsleitung holen?
Ich bleib dabei, von mir gibts keine diesbezüglichen Daten an die Gewerkschaft. Die sind auch bisher nie auf die Idee gekommen soetwas bei mir anzufordern.
Erstellt am 05.03.2012 um 15:56 Uhr von Widder
Ich glaube da interpretieren ein paar etwas in Aussagen, die so nicht getroffen wurden.
Ich habe nicht gesagt, das der BR zu irgendetwas gezwungen wird.
Kann ein BRM nicht auch gleichzeitig Vertrauensmann(frau) sein, und was hat dieses mit dem BetrVG zu tun.
Ich messe den Datenschutz nicht mit zweierlei Maß..
Erstellt am 05.03.2012 um 16:01 Uhr von kunzundhinz
Kulum
klar kann die GEW an die GF herantreten, doch auch diese muss der GEW nicht sagen. Das Thema "Mitgliederdaten/-beiträge" ist ihr Thema / Problem
Es muss ja auch kein BR Daten an die GEW geben, wurd nie so von mir gesagt. Aber die GEW hat auf Einladung ein Teilnahmerecht § 31 BetrVG an Sitzungen.
Und wenn zu mir die GEW sagen würde, Du BR musst bekme sie gar nichts.
Erstellt am 05.03.2012 um 16:09 Uhr von gironimo
Datenschutz hin oder her - wozu will die Gewerkschaft das wissen?
Wenn es um den Beitrag geht würde ich es schon als vermessen ansehen, wenn man mir als Mitglied hinterher spioniert. Da kann ich nur sagen: Die Gewerkschaft möge die Mitglieder selber Fragen.
Wenn es um die grundsätzliche Frage der Anwendung des Tarifs im Betrieb geht, würde ich schon sagen, dass ein berechtigtes Interesse da sein kann.
Dabei ist ja die Nennung einer Tarifgruppe noch kein Nennen der tatsächlichen Höhe des Verdienstes. Ich würde in dieser Frage jedenfalls den zuständigen Gewerkschaftssekretär zur nächsten Sitzung einladen.
Erstellt am 05.03.2012 um 16:18 Uhr von peanuts
"Das Urteil auf welches Du verweist ist hier nicht anwendbar. BAG, Beschl. v. 22.5.1959 – 1 ABR 2/59
Denn es betrifft § 79 BetrVG - II. Gegenstand und Umfang der Schweigepflicht. Lohn- und Gehaltsdaten sind i.d.R. keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse."
Ich empfehle Dir dringenst, eine Kommentierung zum 79er in Gänze zu lesen! Umfasst sind eben nicht nur Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse!!!
"Weiter ist die GEW im Sinne des Datenschutzes kein Dritter, das ergibt sich auch aus § 31 BetrVG. Denn auf Einladung hat sie ein Teilnahmerecht an BR-Sitzungen."
Was willst Du uns damit sagen? Ich empfehle ebenfalls das Studium einer Kommentierung zum § 31 BetrVG. Auch ein GW-Beauftragter darf nicht jede Info an die GW weiter geben, welche er im Rahmen einer BR Sitzung erfahren hat.
Es ist in der Tat unglaublich, wie hier manch einer meint, den verlängerten Arm einer GW spielen zu können. Und noch schlimmer ist, dass eine GW auf die Idee kommt, einen BR instrumentalisieren zu wollen. ÄTZEND!!!
Erstellt am 05.03.2012 um 16:30 Uhr von petrus
Auch wenn du als BR "zufällig" auch noch Mitglied des VK sein solltest, darfst Du aus Datenschutzgründen erstmal nichts sagen. Da darf eben die rechte Hand nicht wissen was die linke tut ;-)
Aber als VK solltest du es natürlich als Deine Aufgabe betrachten, die beiden Ex-Azubis darauf hinzuweisen, dass ihnen die satzungsgemäßen Leistungen nur bei Zahlung des satzungsgemäßen Beitrags zustehen und ihnen die "Änderungsmitteilung" der GEW zum selbst ausfüllen überreichen...
Erstellt am 06.03.2012 um 07:07 Uhr von Franklin
Erst Mal vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich bin kein Vertrauensmann sondern - mal wieder - verlängerter Arm der Gewerkschaft im Betriebsrat. Die Melden sich mal wieder nur wenn es um Beiträge geht.
Ich habe mit beiden EX-Azubis gesprochen und die haben natürlich den "Verein" verlassen!
Dann gab es einen netten Anruf von der Gewerkschaft, ob ich nicht mit denen Sprechen könnte, ob sie nicht die Kündigung zurückziehen würden. Man könnte ja auch etwas beim Beitrag machen. Sie würden dann ja nur nicht bei Streik nur einen entsprechenden niedrigeren Beitrag aus der Streikkasse bekommen. Alles andere würde voll weiter gehen! Siehe da!
Erstellt am 06.03.2012 um 13:10 Uhr von Lernender
Und schon steht die Gewrkschaft schlecht da obwohl sich die beiden Beiträge von Franklin in ihrer Aussage unterscheiden und wir noch nicht einmal wissen was die Gw. oder einer ihrer Vertreter genau gesagt hat.
Erstellt am 06.03.2012 um 14:08 Uhr von Kulum
Wir wissen ja auch nicht welche Gew