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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

ungültige Vorschlagsliste

I
IInonameII
Nov 2016 bearbeitet

ist eine Vorschlagliste ungültig, wenn nicht der Vorname, der im Ausweis steht, eingetragen wurde? z.B. im Ausweis steht Karl-Heinz, genannt/gerufen wird derjenige aber Karl und in der Vorschlagliste steht auch nur Karl und dann der Nachname. Danke für eure Antworten.

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Community-Antworten (6)

G
gironimo

04.03.2012 um 17:06 Uhr

Der Kandidat muss unzweifelsfrei erkannt werden können.

Den Ausweis muss man ja nicht vorzeigen. Und manchmal wäre der tatsächliche Name vielleicht sogar verwirrender für den Wähler als der allgemein gebräuchliche Rufname.

Als was fragst Du? Als Wahlvorstand oder Kandidat?

I
IInonameII

04.03.2012 um 17:13 Uhr

ich frage als Wahlvorstand

P
Peanuts

04.03.2012 um 18:10 Uhr

Wenn sonst keine Fehler enthalten sind, ist die Vorschlagsliste als gültig zu werten.

T
Tanzbär

05.03.2012 um 15:05 Uhr

Solange nicht Karl Nachname in der gleichen Abteilung die gleiche Tätigkeit verrichtet ist das schon in Ordnung. Da muss man nicht päpstlicher als der Papst sein ...

P
Petrus

05.03.2012 um 17:39 Uhr

Ansonsten ist sie nur dann ungültig, wenn ihr sie nach §8 (2) Nr. 1 WO beanstandet und sie nicht innerhalb von 3 Tagen korrigiert wird...

L
littlefoot

08.03.2012 um 09:52 Uhr

in unserem betrieb haben wir den Fall das es zwei personen mit dem selben Namen gibt! Daher hat der letzte Wahlvorstand es so geregelt das die Posittion und ein Foto aller Kanditaten auf den Wahlzetteln zusehen war.

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