Information bei Abmahnung
Hallo, muss der Arbeitgeber bei einer Abmahnung des Arbeitnehmers den BR informieren, oder darf er aus Datenschutzgründen dieses unterlassen?
Community-Antworten (11)
02.03.2012 um 20:39 Uhr
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen Der Betriebsrat hat zwar bei der Abmahnung keine unmittelbaren Mitbestimmungsrechte, jedoch ist der Arbeitgeber verpflichtet den Betriebsrat noch vor Ausspruch der Abmahnung nach § 80 Abs. 2 BetrVG zu informieren. Der Sinn und Zweck dieser Informationspflicht des Arbeitgebers besteht darin, den Betriebsrat in die Lage zu versetzen, in der er überprüfen kann, ob seine Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG tangiert sind. (LAG Niedersachsen, AuR 85, 99; ähnlich Kollektivabmahnungen auch ArbG Bremen, AiB 84, 95; Klebe § 80 Nr. 16). http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3AAbmahnung#InformationsrechtedesBetriebsratsbeiAbmahnungen
02.03.2012 um 21:20 Uhr
@wahlvst ...das trifft es nicht.
02.03.2012 um 21:24 Uhr
Wieso trifft dieses es nicht bitte? § 89 BetrVG ist eindeutig und Datenschutz geibt es bekanntlich nicht in solchen Fällen des BetrVG und SGB IX. Wurde ja gerade erst wieder betreffend § 84 (2) SGB IX vom BAG festgestellt.
PS: Kölner
Wenn mann solches schreibt, dann sollte man es auch begründen. Besonders wenn es falsch ist ...das trifft es nicht....
02.03.2012 um 22:06 Uhr
@wahlvst Verzeih mein Nachfragen: Was hat § 84 Abs. 2 SGB IX mit Abmahnungen zu tun?
Dein o.g. Quelle basiert nicht auf der Realität.
02.03.2012 um 22:21 Uhr
Wir wurden auf das BGB § 626 verwiesen, werden aber nicht schlauer daraus.
03.03.2012 um 00:50 Uhr
...
03.03.2012 um 10:46 Uhr
Kölner
Verzeih mein Nachfragen: Was hat § 84 Abs. 2 SGB IX mit Abmahnungen zu tun?
Dein o.g. Quelle basiert nicht auf der Realität. Antwort 4 Erstellt am 02.03.2012 um 21:06 Uhr von Kölner
Das war nur ein Hinweis auf ein Urteil wo sich ein AG auf den Datenschutz berief um dem BR die Inforechte lt. Gesetz zu verweigern bzw. von der Zustimmung des AN abhängig zu machen. Um Datenschutz ging es ja auch hier.
03.03.2012 um 10:59 Uhr
§ 626 BGB? Vielleicht ist dem AG gerade nichts besseres eingefallen.
Abgesehen davon, dass ich die "Informationspflicht" des AG über Abmahnungen weit differenzierter sehe als einige Kollegen hier - Du fragst ja nach einem eventuellen "Datenschutz".
Der BR ist nicht "Dritter". Sofern er im Zug seiner BR-Arbeit Anspruch auf Informationen hat (wie z.B. im § 80 BetrVG), kann der AG diese nicht verweigern.
03.03.2012 um 11:56 Uhr
Kölner
....Dein o.g. Quelle basiert nicht auf der Realität.
Ich vermute einmal Dieses bezieht sich auf das vom Wahl.....genannte Urteil!
Das in der Realität hier das BetrVG nicht beachtet wird und Br sich die Rechte nicht einfordern, ist doch kein Grund hierauf Grundsätzlich zu verzichten.
03.03.2012 um 12:33 Uhr
Siehe: LAG Köln · Urteil vom 28. August 2009 · 10 TaBV 30/09
03.03.2012 um 18:29 Uhr
@Streikposten, wahlvst Ich bin mir sicher, dass Ihr zwei Herrn/Frau peanuts mehr Glauben schenken werdet. Noch mehr Glauben schenken solltet Ihr allerdings dem eingestellten Urteil vom LAG (wo auch sonst wird so viel Klarheit hergestellt) Köln!
Verwandte Themen
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
ÄlterHallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun
Mobbing gegen Betriebsratsmitglied - Gilt die erste Abmahnung überhaupt noch nach 1 1/2 Jahren?
ÄlterNachdem ich im Mai 2006 zur Betriebsrätin gewählt wurde und bitter erfahren musste, dass ein Maulwurf in unseren Reihen saß und meine Fragen bei Sitzungen wie z.B. Warum Stellen im Internet ausgeschri
Abmahnung wegen Verstoß gegen die Arbeitsanweisung
ÄlterHallo, ich habe ein paar Fragen bzgl. der zweiten Abmahnung eines Kollegen. Dieser hat im Jahr 2017 gegen die Dienstanweisung, keinen externen Datenträger (USB Stick) in den Betriebsrechner stecken z
Mobbingvorwürfe vom Arbeitnehmer - was können wir tun?
ÄlterHallo, haben Probleme in unserer Firma mit einem MA, dem gekündigt werden soll. Zu den Fakten : Der MA klagt gegen den AG - ist auch schon zu Prozessen gekommen. Damit ist er ja beim AG unbeli
Abmahnung rechtens für ein im Übrigen geduldetes Verhalten? Arbeitsbeginn nach Kernzeitbeginn.
ÄlterHintergrund: Der AN arbeitet in einer Firma mit Zeiterfassung (Kommen/Gehen wird an einer Stechuhr registriert). Die Kernarbeitszeit ist bislang per Betriebsvereinbarung geregelt (9 bis 15 Uhr). Die B