Betriebsrat ja oder nein? AT vs. Tarifvertrag
Guten Tag,
mein Unternehmen in dem Ich zurzeit arbeite, besitzt innerhald Deutschlands mehrere Produktionsstätte. Die Unternehmen laufen zwar als eigenständige GmbH`s laut Namensgebung und Firmenorientierung. Corporate Identity technisch gesehen haben wir aber einen Dachnamen für die gesamte Gruppe mit der wir auch auf den Markt treten. In unserem Hauptwerk sind die Arbeitnehmer tariflich gebunden. In den meisten andern Werken sind die neueren Mitarbeiter auf sog. AT Verträge umgestellt worden.
Meine Frage lautet darf unser Betrieb einen Betriebsrat gründen oder sich dem Betriebsrat der Dachgruppe aus dem Hauptwerk anschließen? Vielen Dank
Community-Antworten (1)
02.03.2012 um 18:16 Uhr
Wer wann wo einen BR gründen darf steht im BetrVG ganz vorne. §§ 1-6
Man kann auch prüfen ob ein gemeinsamer Betrieb ggf. gegeben ist.
AT spielt keine Rolle. Denn AT = außer Tarif nicht außer BetrVG
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