Sitzungsniederschrift unterschreiben zwingend nötig?
In hinsicht auf die Umwelt erstellen wir alle Sitzungsniederschriften nur elektronisch mit der BR Software von WAF. Müssen wir die Niederschriften ausdrucken und unterschreiben oder sind diese, wie die Schreiben von Ämtern usw., auch ohne Gültig?
Community-Antworten (11)
01.03.2012 um 13:07 Uhr
Das BetrVG schreibt es zwingend vor. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen.
Wenn man also keine rechtgültige elektr. Signierung vornehmen kann einmal ausdrucken und unterschreiben und zu den Akten.
Es ist ja rechtlich eine Privaturkunde und dieser bedürfen der Unterschrift.
01.03.2012 um 14:19 Uhr
@wahlvst Ist es möglich die Protokolle nachträglich noch zu unterzeichnen? Und sind etwaige gefassste Beschlüss ohne Unterschriebenes Protokoll ungültig?
01.03.2012 um 14:27 Uhr
Wir machen in jeder Sitzung eine Anwesenheitsliste, die jeder gleich unterschreibt und nehmen in der aktuellen Sitzung das Protokoll der vorherigen Sitzung ab. Ist immer ein Tagesordnungspunkt. Wenn in der Sitzung ein Beschluß gefasst wurde, machen wir das auch mal früher. Es ist ja kein Problem, sich einen Tag oder ein paar Stunden nach einer Sitzung mal 5 Minuten ein Protokoll durchzulesen und zu unterschreiben. Zumal es ja auch - wie von wahlvst schon erwähnt - nur vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied unterschrieben werden muss.
01.03.2012 um 14:44 Uhr
Geronimo
Hast Du dich schon einmal mit dem Strafrecht betreffend "Urkunden" befasst? Dann wre die Fragezeichen wohl weg.
Denn später gibt es den BRV und den Schriftführer vielleicht auch gar nicht mehr. Oder er sagt bin kein BR mehr also was geht es mich an.
Somit ist Wahl... zuzustimmen. Das Gesetz gilt hier auch wie auch snst für alle! Ist also kein "Wünsch mir was"
Gerade aus diesem Grunde verstehe ich solche Aussagen von BR nicht. besonders auch dafür, denn wenn ein AH so handeln würde würde der BR sofort nach Anwalt und ArbG rufen
01.03.2012 um 18:32 Uhr
"Und sind etwaige gefassste Beschlüss ohne Unterschriebenes Protokoll ungültig?"
Nein. Die Wirksamkeit von Beschlüssen ist noch nicht einmal von der Existenz einer Sitzungsniederschrift abhängig.
01.03.2012 um 18:38 Uhr
@Streikposten Solltest Du nicht besser erst mal auf die ZPO (insbesondere §416) hinweisen, bevor Du mit dem StGB wedelst?
01.03.2012 um 18:56 Uhr
nur der Ordnung halber. Gironimo und Geronimo sind zwei Paar Schuhe! Ein Plagiat!!!
01.03.2012 um 19:30 Uhr
nur der ordnung halber: ist es zwingend notwendig, dass ein Beschluss als solcher in einer eventuellen Niederschrift kenntlich gemacht wurde? Nur der Ordnung halber, was genau ist ein Beschluss? Rein rechtlich gesehen?
01.03.2012 um 19:32 Uhr
rainerw
es kann beides gegeben sein.
Denn wenn eine Urkunde welche per Gesetz zu einem bestimmten Zeitpunkt unterzeichnet werden muss nicht also solche unterzeichnet wird aber genutzt wird kann unter den § 267 StGB fallen.
Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Also ... unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, Denn ohne Unterschrift wie vom Gesetz zwingend gefordert könnte als unescht ausgelegt werden.
Wenn sie dann ggf. später, weil es den BRV oder Schriftführer nicht mehr gibt, von einem anderen als hätte sein müssen unterschrieben wird, dann wären wir auf alle Fälle wegen Fälschung im § 267 StGB
Letztlich könnte man dann das Handeln des BRV auch als Mandatspflichtverletzung werten.
01.03.2012 um 20:22 Uhr
@gironimo Ich halte es auch für unsäglich, wenn solche absichtlichen Doppelungen hier posten.
02.03.2012 um 07:01 Uhr
@Gironimo: Verdammt, erwischt!
Verwandte Themen
Unterschrift unter Sitzungsniederschrift
ÄlterHallo zusammen, es herrscht im Gremium Uneinigkeit darüber, wer die Sitzungsniederschrift zu unterschreiben hat. Folgender Fall: Der Vorsitzende ist nicht da, daher hat der Stellvertreter eingeladen
Sitzungsniederschrift bei der monatl. GF Sitzung - Unstimmigkeiten
ÄlterHallo, Frage an Euch wg. Sitzungsniederschrift. Im Monatsgespräch mit GF wird unser BR-Protokoll mit den Infos/Aussagen von GF ergänzt. Diesen Teil der Sitzungsniederschrift erhält auch unser GF. I
Protokoll/ Sitzungsniederschrift
ÄlterSorry, aber ich nochmal wg. des Protokoll bzw. Sitzungsniederschrift. Ich, BRV habe ein Protokoll geschrieben, weilches einen Punkt einer best. Abteilung hatte. Es wurde ausdiskutiert und ein Beschsc
Anspruch auf Protokoll BR- Sitzung
ÄlterHallo..... Wer hat als Betriebsratsmitglied Anspruch auf eine Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung?? Auch das Betriebsratsmitglied, welches verhindert war und nicht an der Sitzung teilgenomme
Genehmigung Sitzungsniederschrift
ÄlterHallo zusammen, wer genehmigt die LETZTE Sitzungsniederschrift des ALTEN Betriebsrates? In der letzten Sitzung wurden 7 Beschlüsse an die GL weiter gegeben und es hat einige Veränderungen im neuen Gr