Einstellungen
Hallo!
Wir haben folgendes Problem. Wir haben eine Einstellung für eine geringf- Beschäftigte bekommen. Nun wollte der Chef diese Frau gerne eigendlich als Vollzeitkraft haben, aber da bei uns noch weitere Mitarbeiter ebenfalls gerne Vollzeit arbeiten würden haben wir das abgelehnt, denn er will diese Frau durch die Hintertür reinholen. Nun liegt dieser Antrag erneut vor. Aber halt als 400 Euro Kraft. Haben wir eine Chance das wieder abzulehnen mit der Begründung das wir annehmen das er diese Frau auf eine Stelle einer anderen Mitarbeiterin setzten will mit der er nicht zufrieden ist. Denn die andere Mitarbeiterin hat schon gesagt bekommen das sie für diesen Job den sie macht nicht geeignet ist.?
Community-Antworten (2)
01.03.2012 um 10:30 Uhr
Also, wenn ihr von anderen, bei euch beschäftigten Kollegen wisst, die ihre Stunden erhöhen wollen, dann könnt ihr mit Begründung auf § 99 (2) 3 die Einstellung ablehnen.
Dazu solltet ihr euch aber über folgende Punkte sicher sein:
Diese Kollegen haben den Wunsch, ihre Stunden zu erhöhen, beim AG angezeigt. Diese Kollegen haben weiterhin angezeigt, ihre Stundenerhöhung bei exakt dieser (ausgeschriebenen?) Stelle geltend zu machen.
01.03.2012 um 19:09 Uhr
bitte beachten (§ 99 BetrVG) " ....die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht.......,
Etwas handfesteres als nur Mutmaßungen müsste es schon sein.
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