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Firmenübernahme

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darkangel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein Jahr nach der Firmenübernahme, möcht der AG jetzt einigen kündigen. Ohne Sozialplan versteht sich. Der BR besteht darauf das erst mal die gehen soll die jetzt ihre Rente durch hat und finanziell abgesichert ist. Die will aber noch ein Jahr arbeiten und nimmt denen die es wirklich brauchen den Platz weg. Der AG will sie nicht gehen lassen und würde lieber andere dafür nach Hause schicken. Was kann der BR tun. Und greift da auch eine Kündigungsfrist wenn man seine Rente eingereicht hat ? Bitte um schnelle Antwort

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Community-Antworten (5)

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kunzundhinz

29.02.2012 um 15:39 Uhr

Der AG kann ka wohl nur aus betriebsbedingten Gründen kündigen. Also Sozialauswahl!!

Das AG oftmals es billiger/einfacher wolllen ist bekannt, doch das Gesetz sieht es anders.

Der BR besteht darauf das erst mal die gehen soll die jetzt ihre Rente durch hat und finanziell abgesichert ist !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Der Br hat hier nichts zu wollen, er hat, MUSS sich auch wie der Ag ans Gesetz halten. Alles andere wäre grobe Pflichtverletzung und könnte dann i.d.Folge § 23 bedeuten und damit dann ggf. dass die BRM zu erst gehen. Denn wird dem BR durch das ArbG wegen § 23 das Mandat entzogen verlieren diese BRM sofort auch den besonderen Kündigungsschutz.

Also: Was kann der BR tun.

Ganz einfach das Gesetz einhalten!!!

W
wahlvst

29.02.2012 um 15:48 Uhr

Der AG kann bestimmte Fachkräfte aus der Sozialauswahl herausnehmen, das Recht hat er. Ihr solltes euch dringend mit dem Thema Sozialauswahl befassen.

P
Petrus

29.02.2012 um 15:49 Uhr

möcht der AG jetzt einigen kündigen. Ohne Sozialplan versteht sich.

Schön, was der ArbGeb möchte

§§111 BetrVG gelesen, insbesonder 112a?

Und greift da auch eine Kündigungsfrist wenn man seine Rente eingereicht hat ?

Im zweifelsfall nein.

Und zur Sozialauswahl findet google einiges. Hilft nur alles nicht, wenn es keinen Sozialplan gibt. Dann wird der ArbGeb sich die Leute raussuchen, die er kündigen will - und ihr könnt dem widersprechen, weil ihr die Sozialauswahl für fehlerhaft haltet. Und dann begründet ihr das ordentlich (Da könnt ihr schon aufführen, dass ihr MA XY wegen Bezug von Altersrente für weniger schutzwürdig haltet, als MA YX.) Den Rest entscheidet dann allerdings das ArbG.

S
Streikposten

29.02.2012 um 16:08 Uhr

Sozialauswahl: Rentennähe macht Arbeitnehmer nicht weniger schutzwürdig.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 13.07.2005 - 12 Sa 616/05 „Rentennähe“ kein Nachteil bei Sozialauswahl

http://www.kuendigung.de/fileadmin/PDF_Folder/Juracity_LAG_Ddf_Urteil_Rentennaehe_Sozialauswahl.pdf.

Also, wenn ein BR sich heir dahingend äußert Rentennahne = ältere weniger zu schützen, droht ihm (in der Person, also persönlich) eine Klage wegen Diskriminierung wegen des Alters = Versteoß gegen § 1 AGG

Der BR sollte nur hoffen, dass wen er älter ist andere nicht auch so über ihn denken!

D
darkangel

29.02.2012 um 16:23 Uhr

Danke, das hat mir schon weiter geholfen

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