Guten Abend zusammen,

wiedermal hätte der newcomer gerne eine Wissenslücke geschlossen, die er beim besten Willen nicht selbst schliessen kann.

Bei einer Firmenübernahme, zu der alle Mitarbeiterverträge 1:1 von der neuen Firma übernommen werden, sind diese Mitarbeiter sofort am ersten Arbeitstag bei einer anstehenden BR Wahl stimmberechtigt, sofern sie in den Wählerlisten eingetragen sind.
Aber sind sie auch wählbar??
Normalerweise muss doch ein AN ein halbes Jahr im Betrieb tätig sein, um sich selbst wählen lassen zu können.

Und muss im Fall des Falles das Wahlausschreiben vom Wahlvorstand zurückgenommen werden, bzw. ausgesetzt werden. Gibt es auch dafür eine Frist?

Danke im voraus

newcomer