Was kann einem Mitarbeiter passieren wenn er eine Arbeitsleistung verweigert,obwohl diese Arbeit weder zu seinen Arbeitsvertraglichen Pflichten gehöhrt und auch nicht in seiner Stellenbeschreibung aufgeführt ist.Ein Teamleiter in unseren Betrieb soll an Wochenenden
die Arbeit machen die er normalerweise überwacht.Weil Kollegen fehlen.Er weigert sich dem ganzen zuzustimmen und wird morgen zum Einzelgespräch geladen.kann er eine Abmahnung erhalten oder gar gekündigt werden. Meiner Meinung nach dürfte dies nicht passieren.Gibt es einen Paragrafen dazu?