Einzelzimmer für die Schwerbehindertenvertretung?
Ich bin Schwerbehindertenvertreter eines Landesamtes und Hauptschwerbehindertenvertreter der Landespolizei MV. Gibt es einen Rechtsanspruch auf ein Einzelzimmer?
Oder wie sollte ich gegenüber meinen AG die Argumentationskette aufbauen.
Danke im Voraus Burkhard Kölzsch
Community-Antworten (2)
02.10.2007 um 14:13 Uhr
Was für ein Einzelzimmer meinst du?? Wo ihr Eure Sitzungen abhaltet, oder wo du untergebracht werden willst??
02.10.2007 um 14:28 Uhr
Ich nehme an, es handelt sich um ein Zimmer, wo man vertrauliche Gespräche führen kann.
Soweit ich weiß, hat die SBV keinen eigenen Anspruch darauf, sofern es möglich ist das Betriebsratszimmer dafür zu verwenden. In diesem Fall müsste Dir der Betriebsrat zugang gewähren.
SGB IX §96 (9)
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