Wählbarkeit des Ehemanns einer Führungskraft
Guten Tag! Wir müssen einen neuen Betriebsrat wählen und ich bin im Wahlvorstand. Nun haben wir eine Berwerbung eines Mitarbeiters, der alle Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllt; aber: er ist der Ehemann einer Führungskraft mit Personalverantwortung, die zudem die größte Abteilung leitet. Wie ist diese private Verquickung zu beurteilen? Vielen Dank!
Community-Antworten (5)
27.02.2012 um 17:43 Uhr
Wie ist diese private Verquickung zu beurteilen?
Gar nicht!
27.02.2012 um 17:52 Uhr
Das beurteilen dann die Wähler
27.02.2012 um 17:54 Uhr
Guckst Du §5(2) #5 BetrVG + Kommentar! Wenn "Führungskraft" also nicht "Arbeitgeber" (wer dazu gehört: siehe Kommentar) heißt, sondern "nur" leitender Angestellter, gibt es da wohl nichts zu beurteilen.
27.02.2012 um 18:50 Uhr
ja eben § 5 Abs.: 2 >Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht< Nr. 5>der Ehegatte, Verwandte und Verschwägerte ersten Grades, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben.<
Aber eben nicht einer anderen Führungskraft. Ein Schelm der da glaubt, der Personalverantwortliche habe da einen Hintergedanken ........
27.02.2012 um 19:36 Uhr
@wähler, das darf der wähler selber entscheiden, wenn wir alle "verqickungen" in der firma berücksichtigen würden, dann müsste ich ja als erstes mein mandat "entwählern" oder glaubst du das ich der "baggerbär vorm herren" vor der geschäftfüherin halt mache ?
Verwandte Themen
Geheimhaltung des BR Mitglieds
ÄlterHallo zusammen, Bei uns hat sich folgende Situation zugetragen. Ein Mitarbeiter hatte einen Disput mit einer Führungskraft, hieraus entstand eine schriftliche Ermahnung für den Mitarbeiter durch die
Rücktritt einer Führungskraft/Bitte um Versetzung zum
ÄlterHallo zusammen, aus aktuellem Anlass folgende Frage-eine Führungskraft von unserem Unternehmen möchte sich wieder rückversetzen lassen ins "normale Angestelltenverhältnis" und seinen alten Job wieder
Betriebsrat wird vorsätzlich übergangen
ÄlterHallo Kollegen, brauche einen Rat über die richtige Vorgehensweise. Wir hatten eine Anhörung für eine Umgruppierung in die Position der Führungskraft. Diese Umgruppierung ist bei uns damit verbi
Anonyme Beschwerde von MA über Führungskräfte
ÄlterEs wurde eine anonyme Beschwerde über eine Führungskraft eingereicht. Inhaltlich wird sich über die Vorbildfunktion der Führungskraft beschwert - eine offizielle Beschwerde über diese Führungskraft li
Wählbarkeit, Betriebsübergang, 6-Monatsfrist
ÄlterBis Februar 2016 arbeitete ich in einer Gesellschaft mit zwei Standbeinen (1. Service 2. Projekte). Ab dem 01.03.2016 wurden die Projekte in eine komplett eigenständige Gesellschaft neuen Namens ausge