Erstellt am 27.02.2012 um 12:24 Uhr von Kulum
Ich würde sagen, ohne Beschluss, keine BV. Weiter gesponnen - ohne Information vermutlich auch kein Beschluss. Stimmt mein rumgerate bis hierhin?
Falls ja, würde ich an Stelle des BR den BRV darüber informieren, dass die BV nicht rechtskräftig ist und ihn damit beauftragen das auch der GL umgehend mitzuteilen. Je nachdem ob die BV dem Gremium so gefällt könnt ihr euren Beschluss aber auch nachträglich fassen und den BRV nochmal damit durchkommen lassen. All zu oft würde ich den BRV mit so einem Verhalten aber nicht durchkommen lassen.
Erstellt am 27.02.2012 um 12:29 Uhr von MonaLisa
@Kulum
"lach" dein rumgerate stimmt nicht ganz!
Die GL kann und muss davon ausgehen, dass der Beschluss im Gremium erfolgt und die BV gültig ist!
Die GL ist nicht verpflichtet, den Beschluss nach zu kontrollieren.
Eurem BRV würde ich allerdings Feuer unterm Hintern und gleichzeitig klarmachen, dass er nicht für alle Ewigkeiten BRV bleiben muss!
Einfache Mehrheit genügt!
Erstellt am 27.02.2012 um 12:43 Uhr von Kulum
@ MonaLisa
"Die GL kann und muss davon ausgehen, dass der Beschluss im Gremium erfolgt und die BV gültig ist!"
Kann und muss sie dies auch, nachdem ihr mitgeteilt wurde, dass dem nicht so ist?
IMHO sind solche "Beschlüsse" nichtig.
Erstellt am 27.02.2012 um 13:15 Uhr von petrus
@kulum
Erst wenn das ArbG dieses festgestellt hat...
Wenn der ArbGeb auf die entsprechende Mitteilung nicht auf die Umsetzung der BV verzeichtet, blebt nur der Klageweg.