W.A.F. LogoSeminare

Kann die GL vom BR einen schriftlichen Tätigkeitsbericht über eine MV verlangen?

B
betriebsratbsu
Jan 2018 bearbeitet

Der Betriebsrat hat eine Betriebsversammlung durchgeführt und alle dazu eingeladen. MA und auch GL. Die GL hat den ersten Termin für die Versammlung abgelehnt, weil sie angeblich keine Zeit hat. Daraufhin haben wir den Termin um 3 Tage verschoben, (weil an diesem Tag für die GL keine Termine eingetragen waren) mit der Ergebniss, die GL konnte angeblich an diesem Termin wieder nicht. (Dazu muss man sagen: die GL wollte nicht, das wir eine MV machen und hat daher mit allen Mitteln versucht sie zu verhindern. Also, wir haben sie trotzdem gemacht. Jetzt wollen sie von uns einen schriftlichen Tätigkeitsbericht? Sind wir der GL in diesem Fall rechenschaftspflichtig? Müssen wir ein Bericht an die GL geben?

1.11903

Community-Antworten (3)

K
Kölner

24.02.2012 um 18:17 Uhr

@betriebsratbsu Nö. Der GF hätte ja teilnehmen können...

S
Streikposten

24.02.2012 um 18:18 Uhr

Nein, müsst ihr nicht.

Ich unterstelle, dass ihr dieses gemacht habt: Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen.

G
gironimo

24.02.2012 um 20:30 Uhr

Entweder sie kommen selbst - oder fragen jemanden, der da war.

Ihre Antwort