Erstellt am 24.02.2012 um 14:00 Uhr von Kölner
@Rumpen
Auch wenn ich Haue bekomme:
Ohne BEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX wird die Entlassung eines langerkrankten AN schwierig für den AG; mit einem BEM geht es einfacher.
Ich würde mir aber hinsichtlich des Krankenstandes Gedanken über den Gesundheitsschutz der AN im Betrieb machen - das läuft dann aber über § 87 BetrVG...
Erstellt am 24.02.2012 um 14:11 Uhr von Charlene
Auch Ursachenforschung betreiben. Woran liegt es, dass der Krankenstand so hoch ist? Zu hohe Belastungen für den einzelnen durch zu wenig Personal? Zu hohe Belastungen durch mangelhaften Gesundheitsschutz? Krankenstände erst seit kurzem so hoch oder wirklich schon seit langem? Usw..
Erstellt am 24.02.2012 um 15:14 Uhr von gironimo
>Die GL lässt so langsam durchblicken Gegenmaßnahmen zu ergreifen.<
Prima - dafür würde ich sie beglückwünschen und gleich fragen, woran sie so gedacht haben:
- Die Arbeitsbedingungen zu verbessern oder
- den Führungsstil zu verbessern
- mehr für die Gesundheitsprovilaxe zu tun
- eine Gefährdungsbeurteiliung im Sinne des ArbSchG durchzuführen
- oder - oder
Erstellt am 24.02.2012 um 21:54 Uhr von Irmgard
gironimo
Gefährdungs und Belastungsanalyse ist Pflicht und nicht Kür. Das wäre der eleganteste Weg dem Arbeitgeber auf die Sprünge zu helfen.
Erstellt am 26.02.2012 um 11:45 Uhr von Umpalumpa
Oder vielleicht doch mal den MA auf die Finger schauen?!? Wir haben bei uns auch ein Gesundheitsmanagment ( Rückenschule, frisches Obst, Sport....) aber trotzdem fast 19 Krankheitstage MA/ Jahr.
Die MA sind dann auch noch so dreist während Ihrer Karnkheit ihre Aktivitäten in Facebook zu posten. Jetzt wirds auch bei uns dem AG zu bunt ( zu Recht). Also nicht nur auf den AG schauen. Bitte beide Seiten vergleichen.
Erstellt am 26.02.2012 um 14:51 Uhr von rainerw
@Umpalumpa
Du redest von Gesundheitsmanagment und in dem Thread geht es um betrbl.Eingliederungsmanengment........wie war das doch mit den Äpfeln und Birnen?
Im übrigen ist es vollkommen Wurscht was ein MA in seiner Freizeit macht, solange ein Arzt nicht in einem Gutachten oder Attest schreibt das bestimmte Aktivitäten der Genesung entgegenstehen.