Problem Unterlegene Liste
Wir haben eine Listenwahl erzwungen, obwohl es eine Persönlichkeitswahl geben sollte. Das Gremium besteht aus 15 Mitgliedern. Ergebnis leider 10 zu 5. Die Mitglieder unserer Liste erhielten nur die zwingend notwendige (BetrVG) Mitgliedschaft im BA und eine Freistellung. Wir erhalten keine Informationen, sogar das feigestellte BR-Mitglied wird völlig ausgegrenzt, man spricht nicht mit ihm. Für das freigestellte Mitglied ist es besonders schlimm, wir anderen haben ja noch unsere Abteilungen. Es wurden schon mehrere Gespräche geführt, bei denen unmißverständlich klar gemacht wurde, dass man überhaupt nicht mit uns zuammenarbeiten will. Diese Ausgrenzung/Mobbing geht am freigestellten Mitglied leider nicht mehr spurlos vorbei, die Nerven liegen blank. Wie kann geholfen werden?
Community-Antworten (17)
23.02.2012 um 15:30 Uhr
Der normale Machtkampf bei zerstrittenen Listen. Wär bei uns ein Krampfhaft, die "Siegerliste" zur Zusammenarbeit mit den "Unterlegenen" zu bewegen. Auch bei uns hat die Liste verloren, die die Listenwahl durchgedrückt hat. Wobei mir immer noch unklar ist warum man eine Listenwahl "erzwingt" wenn nicht einziges Ziel ist jemand ins Gremium zu drücken, der sonst offensichtlich nicht gewählt werden würde.
23.02.2012 um 15:40 Uhr
also, keine Info kann es nicht geben, denn dann wäre es rechtswidrig. Denn ALLLE BRM haben das Recht ALLE Unterlagen incl. Mails usw. einzusehen, dss hat das BAG letztes Jahr ganz klar geklärt.
Auch gehören die BR-Unterlagen ALLEN und nicht Teilen oder dem BRV. BRV ist auch nur ein BRM und nicht Chef des BR.
Also Rechte wahrnehmen.
Bei rechtswidrigem Handeln dann die Rechtsmittel nutzen. Sonst gute Minderheiten-BR-Arbeit leisten. Also vor allem gut mit den AN zusammenarbeiten und diese infomieren. Dann kann das Klima schnell sich gegen die Mehrheit stellen. Auch kann man durch gute und informierte und schkundige BR Arbeit auch schnell BRM der anderen Liste gewinnen/ überzeugen.
Kenne ich auch über 15 Jahren Minderheitenlistenvertreter
23.02.2012 um 15:45 Uhr
@kulum
es gibt einige Gründe eine Listenwahl durchzuführen, ich z.B möchte vorher einigermaßen klar haben mit wem ich zusammenarbeite. Gibt auch viele die eine Ersatzmitgliedschaft anstreben. Hinzu kommt das die beliebtesten nicht unbedingt die besten Betriebsräte abgeben.
@stani hab ich zu Beginn meiner Freistellung selbst mitgemacht und bin froh das diese Zeit der Missachtung nur von kurzer dauer war. Ich habe mir selbst Aufgabenfelder gesucht und nach und nach die andere Liste überzeugen können das gemeinsam mehr erreichbar ist.
Glücklicherweise waren die Listen etwa gleichstark, was das miteinander gefördert hat.
Schlimm wäre es wohl gewesen wenn eine AG Liste die Nase vorn gehabt hätte.
23.02.2012 um 16:13 Uhr
@von Lernender Es hat die AG-Liste gewonnen. Übrigens: Der BR-Vorsitzende sagt, dass sowieso er und sein Stellvertreter "der" Betriebsrat sind. Die Mitglieder aus dieser Liste finden das auch ganz gut, denn sie müssen sich dadurch um nichts kümmern
23.02.2012 um 16:28 Uhr
Ihr solltet Euch vielleicht externe Unterstützung holen (Gewerkschaft und Rechtsberatung bei einem Fachanwalt).
Ansonsten meine ich auch, dass es im Gremium einen ständigen Dialog geben muss (Überzeugungsarbeit).
Und natürlich intensive Öffentlichkeitsarbeit (Betriebsversammlung, eventuell Infoblatt u.s.w.)!
23.02.2012 um 16:50 Uhr
@all Ich neige ja eher dazu, dass sich das Verhalten des Gremiums (Kindergarten) gut mit einer Neuwahl verbinden lassen würde; notfalls mit Hilfe des Gerichtes...
23.02.2012 um 19:43 Uhr
@kölner
und wenn die andere Liste durch die Instanzen geht, was meinst du welche Wahl früher kommt.
23.02.2012 um 19:51 Uhr
@Lernender Wir haben jetzt Feb/2012...hmm...in Köln wäre das inkl. LAG im Frühjahr 2013 erledigt.
23.02.2012 um 20:00 Uhr
wir warten seit drei Monaten auf eine LAG Begründung
Danach Nichtzulassungsbeschwerde.
Frühjahr 2013, bist du Jeck
Und danach Wahl 10 Wochen
Davon abgesehen, nur die dümmsten Kälber wählen ihren Metzger selber. Ich kenne die Kollegen bei Stani nicht.
23.02.2012 um 20:09 Uhr
@Lernender Wenn Ihr seid 3 Monaten auf das Urteil wartet, dann ist da aber auch was falsch gelaufen... ;-)
23.02.2012 um 20:33 Uhr
Kölner, Mobbing bei freigestellten Konifären ist ein verbreitetes Problem!
23.02.2012 um 21:00 Uhr
@kölner
Urteil hab ich nicht geschrieben. Ab wann wird denn ein Urteil rechtsgültig.
Aber du hast recht es ist was falsch gelaufen.
Übrigends LAG Hessen hat sich 17 Monate Zeit gelassen bei der Begründung eines Urteilsverfahrens. Sogar das BVG fand das nicht in Ordnung.
23.02.2012 um 21:42 Uhr
Kulum. Wobei mir immer noch unklar ist warum man eine Listenwahl "erzwingt" wenn nicht einziges Ziel ist jemand ins Gremium zu drücken, der sonst offensichtlich nicht gewählt werden würde. Dir ist aber schon klar, dass das BetrVG die Verhältniswahl als die reguläre Wahl ansieht, die "Mehrheitswahl" aber auch zuläßt, wenn eben nur eine Liste eingereicht wird!
*Wobei mir immer noch unklar ist warum man eine Listenwahl "erzwingt" * z.B. weil man den Beschäftigten zeigen möchte, dass man mit bestimmten Leuten nichts gemeinsam hat oder gemeinsames machen möchte oder, weil man genau weiß, dass man bei einer Mehrheitswahl selber null Chance hat und dann selber einer anderen Liste auf die Beine hilft!
24.02.2012 um 07:09 Uhr
@nicoline
is zwar offtopic, dennoch
Regulär sind erstmal beide Wahlverfahren. Zeigen, dass man mit jemandem nichts gemein hat mit dem man dann zusammen arbeitet? Dem man so, wenigstens den vorderen Listenplätzen, mit ziehmlicher Wahrscheinlichkeit ins Gremium hilft? Des weiteren sieht der Regelfall wohl eher aus, wenn man keine Chance hat setzt man sich selbst auf Position 1 o.2 der eigenen Liste. Den von dir beschriebenen Großmut wirst du wohl selten erleben.
Und zu guter letzt, nur weil eine Verhältniswahl vom Gesetz als gut und richtig empfunden wird muss ich das noch lange nicht genauso toll finden.
24.02.2012 um 08:27 Uhr
Kulum Regulär sind erstmal beide Wahlverfahren. Natürlich sind beide regulär, aber die Verhältniswahl ist vom Gesetz gewollt, die Mehrheitswahl findet statt wenn.....
Zeigen, dass man mit jemandem nichts gemein hat Je nach Lage der Dinge kann es genau zum Zeitpunkt des Auftaktes der Wahl durchaus notwendig sein.
mit dem man dann zusammen arbeitet? Das man aufgrund der Wahl mit jemandem zusammen arbeiten muss hat erstmal nichts mit dem "Wahlkampf" zu tun, sondern damit, ob man sich nach der Wahl dann erinnert, welche Aufgabe alle gemeinsam haben!
Des weiteren sieht der Regelfall wohl eher aus, wenn man keine Chance hat setzt man sich selbst auf Position 1 o.2 der eigenen Liste. Das stimmt wohl in den meisten Fällen.
Den von dir beschriebenen Großmut wirst du wohl selten erleben. Wir haben es erlebt. Das hatte jedoch nichts mit Großmut zu tun sondern nur mit Feigheit!
nur weil eine Verhältniswahl vom Gesetz als gut und richtig empfunden wird muss ich das noch lange nicht genauso toll finden. Habe ich das behauptet? Mich stört an Deinem Satz das Wort "erzwingen". Es wertet in einer Art und Weise die nicht in Ordnung ist, finde ich! Aber auch dabei können die Meinungen sicher auseinander gehen.
24.02.2012 um 10:13 Uhr
Hallo Zusammen, bitte keinen Streit. Die Listenwahl haben wir gemacht, damit endlich die "Klüngelei" mit dem AG ein Ende hat und weil man ein sehr gutes - nicht AG-freundliches BR-Mitglied - ganz link aus dem Gremium haben wollte. Deshalb kann mit einer Mobbinganzeige beim AG auch sicher nichts erreicht werden. Gewerkschaft hat auch keine Lösung. Es bleibt wohl nur der Weg zum Anwalt. Aber das möchte das freigestellte Mitglied nicht - es geht ja auch um den Arbeitsplatz. Hinschmeißen ist für ihn aber auch keine Alternative, weil man unsere Wähler (immerhin ein Drittel - Stimmenunterschied nur 250 ) nicht enttäuschen können.
24.02.2012 um 11:45 Uhr
stanislaus *Die Listenwahl haben wir gemacht, damit endlich die "Klüngelei" mit dem AG ein Ende hat * ;-))
Ist kein Streit, nur unterschiedliche Ansichten! ;-))
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Nachrückerreihenfolge bei Sitzverschiebung durch Minderheitenquote
ÄlterHallo alle zusammen, ich habe eine Frage zur Interpretation des Ausgangs unserer Betriebsratswahl. Hier werden von verschiedenen Seiten die Gesetzestexte und Vorgaben unterschiedlich ausgelegt. Unse
Zwei Möglichkeiten des Nachrückens von einer Liste
ÄlterHallo, Erst mal zur Vorgeschichte: Wir hatten eine Listenwahl mit 2 Listen. Ich nenne sie mal Liste "A" und Liste "B". Die Sitzverteilung sah so aus: Liste "A" hatte 8 und Liste "B" hatte 3 Sitze im
Wahlfälschung-?
ÄlterMoin, moin die Zweite! Ich weis garnicht wie ich es beschreiben soll aber nach dem bei uns die BR-Wahlen am 10.Mai gelaufen waren und das vorläufige Endergebnis feststand, gab es die ersten ungläub
Nachrücken bei Listenwahl wenn Wahl nicht angenommen, Quote
ÄlterHallo, bei unserer Betriebsratswahl geht es etwas schwierig zu: Zwei Vertreter einer Liste, die gewählt wurde, sind zurückgetreten. Davon ein Mann, eine Frau, die durch Quotenregelung im Betriebsra