Erstellt am 23.02.2012 um 12:56 Uhr von kunzundhinz
warum soll es nicht möglich sein??
Erstellt am 23.02.2012 um 13:16 Uhr von Kulum
Das könnte unter Umständen interessant werden wenn es zu Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages kommt und der Arbeitsort im Arbeitsvertrag steht. Ansonsten wüßte ich auch grad nicht, warum es nicht möglich sein sollte.
Was für eine Befristung eigendlich? Mit oder ohne Sachgrund, falls mit, gibt der Sachgrund das her?
Erstellt am 23.02.2012 um 13:30 Uhr von wahlvst
Bei befristetem ArbV könnte dieses der Anspruch auf Entfristung sein. Also gehen tut es, es wäre sogar ggf. somit hiölfreich. Bedeutet ArbV prüfen!