W.A.F. LogoSeminare

Kündigung wegen Krankheitstage

R
Raspberrybomb
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

vorweg: wir haben bei uns einen Mitarbeiter, der war bei uns früher vor ca 8-9 Jahren gekündigt worden, weil er nicht zur Arbeit gekommen ist, unendschuldigt gefehlt hat und auch einfach mal zu gegangen ist. Der damalige Gruppenleiter ist heute nun der Einrichtungleiter. Er hat diesen Mitarbeiter wieder vor 4 Jahren eingestellt, da er sich geändert hat. Er ist zuverlässig, selten Krank usw. Doch letztes Jahr war er um die 80 Tage krank. Er hatte Anfang des Jahres einen Leistenbruch und am Mitte/Ende des Jahres einen Sprunggelenkbruch. Er war auch deshalb im Krankenhaus. Nun hat dieser Mitarbeiter eine Einladung zum Mitarbeitergespräch bekommen und hat Angst seinen Job zu verlieren. Auch der Betriebsrat hat eine Einladung bekommen. Der Einrichtungleiter hat mit uns vorher gesprochen, dass er den Miarbeiter einladen muss um ihm zu sagen, dass er zu viele Krankheitstage hat. Laut der Aussage unser Einrichtungsleiter möchte es eigentlich nicht, aber der Mitarbeiter hat zuviele Fehltage. (Der BR denkt, dass es von ganz "oben" kommt und er deswegen handeln muss) Der Einrichtungleiter sagt, dass er zur Betriebsarztin gehen soll um zu schauen ob er arbeitsfähig ist. Der Mitarbeiter möchte nicht zur Betriebsärztin, weil sie eine "hobbypsychologin" ist und laut des Mitarbeiters aussage, er nicht mit ihr klarkommt. Er kann dann doch zu einer anderen gehen (Hausarzt)? Wo steht das man es darf?

Kann der Mitarbeiter einfach gekündigt werden? Kann der Betriebsrat im irgentwie beruhigen? Den das Gespräch findet erst am 5.3 statt.

liebe Grüße

3.748012

Community-Antworten (12)

L
Lernender

23.02.2012 um 13:07 Uhr

Bin mir nicht sicher ob ich dich richtig verstehe. Ist der Kollege noch AU, wenn ja und ein Attest vorliegt, muss das dem AG ausreichen zumindest kann er die AU nicht vom Betriebsarzt überprüfen lassen. Außerdem gilt immer noch freie Arztwahl.

K
Kölner

23.02.2012 um 13:13 Uhr

@Lernender So habe ich das nicht verstanden. Der AN war viel krank, der AG muss/möchte kündigen und will den BR beteiligen. Dem AN wird zusätzlich noch Gelegenheit gegeben beim BArzt vorbeizuschauen (Eignung).

@Raspberrybomb Ich weiß gar nicht, ob ich als BR dem Treffen zustimmen/teilnehmen würde. Wenn der BR teilnimmt, dann ggf. nur, wenn dies nicht als BEM läuft...

K
Kulum

23.02.2012 um 13:22 Uhr

Na nicht so ganz, also frei Arztwahl grundsätzlich ja. Wenn der AG die AU anzweifelt kann er das der Krankenkasse melden und die schickt dann zum medizinischen Dienst. Der Betriebsarzt schreibt weder krank noch gesund. Den kannst du dir dann nur bedingt aussuchen. Übrigens hindert den Hausarzt eine aufgehobene AU durch den medizinischen Dienst nicht daran erneut eine AU zu bescheinigen

L
Laffo

23.02.2012 um 13:26 Uhr

Ich denke eher, dass es sich hierbei um ein Krankenrückkehrgespräch,vielleicht auch ein BEM handelt, in welchem der AN aufgefordert wird seine Krankheitstage zu reduzieren. Diese Vorgehensweise des AG ist notwendig, um den AN in einem späteren Kündigungsverfahren, welches auf negativer Gesundheitsprognose beruht, rechtmäßig kündigen zu können.

R
Raspberrybomb

23.02.2012 um 13:31 Uhr

@ Lernender Nein er ist wieder voll einsatzfähig. Der MItarbeiter ist sonst 100% zuverlässig und springt auch ein, wenn einer krank ist.

@Kölner Durch das Vorgespräch mit den Betriebsrat und den Einrichtungsleiter, wissen wir, dass er nicht gekündigt werden soll, sondern es soll einfach mit den Mitarbeiter geredet werden. (abschreckung...!) aber ich denke, gegen einen Leistenbruch, (bruch allgemein) kann man nichts machen. Das passiert. Der Eintichtungsleiter hat BEM erwähnt, dass es eigentlich gemacht werden sollte. Der Mitarbeiter war nicht viel Krank sondern 2 mal eine lange Zeit.

@Laffo Das denken wir auch.

@alle Wenn der Mitarbeiter zur Betriebsarztin soll. Darf ich sich dann einen anderen suchen (Hausarzt) Ich verstehe das nämlich nicht ganz... Es wird sicherlich eine untersuchung sein, ob der Mitarbeiter arbeitsfähig ist oder nicht

K
Kulum

23.02.2012 um 13:32 Uhr

Dank Laffo und Kölner klingts für mich inzwischen auch eher nach BEM. Allerdings sehe ich bei 2 Unfällen mit anschließender längerer AU wenig Sorge bei der Frage um die Zukunftsprognose. Wie sollte die begründet werden? "Der Mann hat nunmal Pech und wird jetzt jedes Jahr 2-3 Unfälle haben"??? Ich würde als BRM allerdings schon mitgehen. Allein um den Mann im Zweifel daran zu hindern, dass er zu sehr aus dem Nähkästchen plaudert und damit evtl doch noch Gründe für eine negative Prognose liefert

K
Kulum

23.02.2012 um 13:36 Uhr

M
Mainpower

23.02.2012 um 14:14 Uhr

Hallo, irgendein anderer Arzt geht nicht. Es muss schon ein Arbeitsmediziner sein.

L
Lernender

23.02.2012 um 15:09 Uhr

hier muss erst mal geklärt werden worum es eigentlich geht. Grundsätzlich besteht freie Arztwahl und jeder hat zudem ein Leistungsverweigerungsrecht. Zu überprüfen ob die AU berechtigt war gehört nach ASI nicht zu den Aufgaben des Betriebsarztes.

Allerdings kann es sein das zur Überprüfung ob der Kollege für seine jetzige tätigkeit noch geeignet ist unter Umständen der betriebsarzt gefragt sein. Das setzt aber voraus das es hier zwingende Gründe gibt daran zu Zweifeln. Kann ich mir hier nicht vorstellen. Auch nicht vorstellen kann ich mir das nur der Betriebsarzt in der Lage ist genau das festzustellen. Allerdings sollte es wohl schon ein Arbeitsmediziner sein.

P
Petrus

23.02.2012 um 15:43 Uhr

Wenn ich so in §84(2) SGB IX gucke, setzt der Gesetzgeber voraus, dass bei längerer Krankheit ein BEM durchgeführt wird. Da man dies als Muss-Vorschrift ansehen kann, kommt der ArbGeb hier ja nur seiner gesetzlichen Pflicht nach. Dass BR und eventuell der Betriebsarzt hinzuzuziehen sind, steht dort ebenfalls. Und da der ArbGeb ja offiziell gar nicht weiß, warum ein MA 2x eine längere Zeit krank war... Auch der Betriebsarzt unterliegt übrigens der Schweigepflicht

Ansonsten: Ich gehe mal davon aus, das beide Brüche nicht beruflich bedingt waren (Arbeitsunfall). Dann sollte das doch jeder Arbeitsmediziner bescheinigen können. Wenn es keine Beeinträchtigung für die Zukunft gibt (wie z.B. ein 5kg-Schein, damit die Leiste hält), wird Dir der Arzt auch das bescheinigen, ebenso, dass es keine "Wiederholungsgefahr" besteht. Damit hat sich die negative Gesundheitsprognose dann auch erledigt - und somit die krankheitsbedingte Kündigung...

G
gironimo

23.02.2012 um 16:54 Uhr

Hallo Raspberrybomb,

wenn Du schon im Gespräch mit dem Chef bist, kläre doch mal, ob es sich um das sogenannte BEM-Gespräch handelt. Und welches Ziel soll das Gespräch haben?

Wer will oder kann den anordnen, dass der Mitarbeiter zur Betriebsärztin gehen muss. Gibt es eine Regel (die dann mitbestimmungspflichgtig wäre) Mitarbeiter>x-Tage AU = Betriebsärztin?

Und was soll er dort. Die Gründe der AU sind bekannt. Der Kollege ist genesen. Was soll die Ärztin denn jetzt feststellen? Ds er Gesundheit simuliert?

K
Kölner

23.02.2012 um 17:01 Uhr

@gironimo Ich kann den AG und seinen Willen, den AN zum BArzt zu senden, schon sehr gut nachvollziehen. Nehmen wir an, der Kollege kann mit den Vorerkrankungen nicht mehr zwingend das machen, was er bisher hätte können müssen - dann wäre das sehr gut verstänlich. Der BArzt stellt im übrigen ja nur fest ob der Kollege voll arbeitsfähig, eingeschränkt arbeitsfähig oder nicht arbeitsfähig ist.

@Raspberrybomb Man könnte dem AG zu einem BArzt sogar gratulieren, der ein wenig auch psychologisiert. Ich würde mich nicht zwingend (als BR) vor den Wagen des AN spannen lassen. Vielleicht ist alles ganz anders...

Ihre Antwort