BR-Teilnahme am Personalspräch
Unser Geschäftsführer hat eine Mitarbeiterin zum Personalgespräch eingeladen. Diese hat mich als Betriebsratsvorsitzende gebeten, daran teilzunehmen. Die Teilnahme des unmittelbar Vorgesetzten hat der GF abgelehnt. Der Geschäftsführer hat mich daraufhin aufgesucht und mir mitgeteilt, daß er das nicht möchte. Es soll in erster Linie um verhaltensbedingte Probleme der Kollegin gehen- das geht dem Betriebsrat nicht an - er möchte das unter vier Augen besprechen - er ist schließlich auch alleine. Sofern ich trotzdem mit der Kollegin zum Termin erscheine - würde er mich hinausbitten. Der ist der Meinung, daß der BR nur an Personalgesprächen zugegen sein darf, wenn es um Gehaltsprobleme bzw. Weiterbildungsmöglichkeiten geht.
Wie soll ich mich verhalten ? Die Kollegin möchte nicht alleine mit dem GF sein. Ich bin der Meinung, daß der BR auch bei verhaltensbedingten Themen zugegen sein kann.
Community-Antworten (7)
23.02.2012 um 11:47 Uhr
Ich glaube, der Arbeitgeber irrt ;-)
Zitat aus der Rn 13 zu § 82 BetrVG (Fitting, 24. Auflage):
"Der ArbGeb. kann die Anwesenheit des BRMitgl. nicht deshalb ablehnen, weil in sog. "Beratungs- und Fördergesprächen" auch noch weitere Gegenstände erörtert werden, also solche, die über den Themenkatalog des Abs. 2 S. 1 hinausgehen. Der ArbN ist berechtigt, ein von ihm auszuwählendes BRMitgl. auch dann hinzuzuziehen, wenn die Initiative für das Mitarbeitergespräch vom ArbGeb. ausgeht. (...)"
23.02.2012 um 11:52 Uhr
Genau, §82 - der Arbeitnehmer hat das Recht einen Betriebsrat seiner Wahl zu einem Gespräch mit dem AG mitzubringen
23.02.2012 um 11:55 Uhr
Deiner Kollegin steht die Anwesenheit des BR zu. Wenn er dich hinaus bittet dann nimm deine Kollegin mit raus.
Wenn du mehr wissen möchtest, frag doch mal bei der Gewerkschaft nach, die können dir bestimmt weitere Tips geben.
23.02.2012 um 12:09 Uhr
Wäre schön und ich würde auch entsprechend argumentieren, das es hier wohl offensichtlich um die weitere berufliche Entwicklung geht.
Aber wenn es nur um das Verhalten der Kollegin geht sehe ich den Anspruch nicht begründet. Selbt wenn mann an den § 87 Satz 1 Nr.1 denkt.
Ach ja was ist denn wenn der AG ablehnt?
23.02.2012 um 12:23 Uhr
Aber Lernender - gerade das Verhalten des AN hat doch was mit der Entwicklung des AN tun. Im Zweifelsfall könnte auch der AN verlangen, dass das Gespräch über sein Verhalten den Punkt "weitere Entwicklung im Betrieb" mit beinhaltet, dann ist der BR auf jedem Fall im Boot.
Ich sehe da also durchaus den Anspruch der Kollegin, einen BR hinzuzuziehen.
Ich würde dem GF sagen, dass Du mitkommst und seine ablehnende Haltung als Behinderung des BR ansiehst.
23.02.2012 um 12:45 Uhr
@gironimo
wie ich Argumentieren würde hab ich geschrieben. Auch mit dem 23 würde ich wedeln. Aber wenn der AG sich Stur stellt hast du schlechte Karten.
Den Kollegen mit raus nehmen wie Paddy schreibt, halte ich sogar für gefährlich.
Die Kollegin stark machen um aufzustehen wenn es um was anderes geht halte ich für richtig. Nur leider funktioniert das selten.
23.02.2012 um 15:13 Uhr
Irgendwie hab ich gehofft das meine Aussage in das Reich der Arbeitgeberfabel gestellt wird.
Deshalb nochmal, wenn es nur um Verhalten des Kollegen geht bleibt der BR vor der Tür.
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