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Aufgelöst oder nur arbeitsunfähig?

D
dertausendsassa
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Es geht um einen Arbeitszeitausschuss, er hat aber nur eigene Entscheidungsbefugnis bei Dienstzeitänderungen. Die anderen Beschlüsse gehen durchs Gremium!

Ab wann gilt ein Ausschuss als aufgelöst oder könnte man noch nachwählen bis die Mitgliederstärke wieder erlangt ist?

Vielen Dank

90603

Community-Antworten (3)

M
Mainpower

18.02.2012 um 16:38 Uhr

Hallo, das ist ein Ausschuss den Ihr euch selbst geschaffen habt. Im BetrVG ist so ein Ausschuss nicht vorgesehen. Ihr könnt also handeln wie Ihr wollt.

K
kunzundhinz

18.02.2012 um 16:41 Uhr

mainpower

so ganz machen was sie (BR) wollen ist ja nicht. Es geht alles immer nur auf der Grundlage des BetrVG, hier den §§ 28 und 28a

M
Mainpower

18.02.2012 um 19:23 Uhr

kunzundhinz der BR hat den Ausschuss ins Leben gerufen und kann ihn auch wieder aus dem Programm nehmen. Die Mehrheit beschliest und weg ist er.

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