Erstellt am 17.02.2012 um 15:15 Uhr von Streikposten
Im Prinzip JA!
Doch..
Auszuag aus Webseite:
In der Regel handelt es sich dabei um einen Mitarbeiter des Unternehmens.
..Dieses bedeutet es könnte auch ein Externer sogar sein!
Dabei muss ein Sicherheitsbeauftragter stets die notwendigen Fach- und Sachkenntnisse hinsichtlich der Vorbeugung von Unfällen und Erkrankungen aufweisen und darauf achten, dass evtl. vorhandene Schutzeinrichtungen stets betriebsbereit sind
Wichtig und sinnvoll ist es, dass ein Sicherheitsbeauftragter keine Führungsposition inne hat. Denn dies könnte seine Anerkennung insbesondere im Kollegenkreis schmälern. Zwar gibt es keine Vorschriften diesbezüglich, doch wird insbesondere bei großen Unternehmen ein Sicherheitsbeauftragter meist aus dem Kollegenkreis bestellt.
http://www.sicherheitsbeauftragter.org/
Erstellt am 17.02.2012 um 15:24 Uhr von piana
Also dürfte er, aber sollte nicht ....
Erstellt am 17.02.2012 um 15:52 Uhr von gironimo
da findet man im Netz ja eine ganze Menge:
Eine ganz gute Zusammenfassung zu dem Thema Sicherheitsbeauftragter:
http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7429.pdf
Bei einem Vorstandsmitglied hätte ich als BR meine Bedenken hinsichtlich dessen Eignung, da er ja in der Regel ziemlich weit weg vom Betriebsgeschehen ist.
Erstellt am 17.02.2012 um 15:59 Uhr von piana
Ich meinte mit Vorstand Betriebratsvorsitzenden
Erstellt am 17.02.2012 um 17:44 Uhr von mainpower
Hallo,
auch der darf Sicherheitsbeauftragter sein.