Erstellt am 15.02.2012 um 18:13 Uhr von kunzundhinz
Ja kann er, einer muss also verschieben! Wegen Seminarbesuch muss kein AG Abteilungen schließen oder Leiharbeiter einstellen.
Auch mal § 2 beachten!
Erstellt am 15.02.2012 um 18:16 Uhr von Streikposten
Bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen hat der Betriebsratsvorsitzende auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen hat (§ 30 S. 2 BetrVG). Ebenso hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermitteln, zu berücksichtigen (§ 37 Abs. 6 S. 3 BetrVG). Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gebietet es, nach Möglichkeit Termin und Zeitpunkt so zu wählen, dass die geringsten Störungen für die betrieblichen Abläufe zu erwarten sind. Hält der Arbeitgeber bei geplanter Entsendung eines Betriebsratsmitglieds zu einer Schulungsmaßnahme die betrieblichen Notwendigkeiten für nicht ausreichend berücksichtigt, so kann er die Einigungsstelle anrufen (§ 37 Abs. 6 S. 5 BetrVG). Entsprechendes gilt für einen Entsendebeschluss zu einer Schulung, die geeignete Kenntnisse vermittelt (§ 37 Abs. 7 S. 3 BetrVG).
Erstellt am 15.02.2012 um 18:40 Uhr von Jessica
Danke für die Antworten, aber soweit war ich auch schon.Nur stell ich mir die Frage ob das wirklich so sein kann, denn wenn sie wegen ihrem zuständigen Bereich Schulungen besuchen müssen , sind Sie auch gleichzeitig eine Woche weg. Und da geht es ja auch.
Erstellt am 15.02.2012 um 19:07 Uhr von Kulum
Und damit hast du dir die Antwort schon selber gegeben, die Antwort des Chef s ist natürlich Blödsinn. Zum Zeitpunkt der Wahl wusste er, dass er in dieser Abteilung 2 BRMs zu sitzen hat. Es liegt am Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass es deswegen nicht zu Störungen im Betriebsablauf kommt. Das es nicht zu Störungen kommen muss hat der Arbeitgeber ja schon selber gezeigt.
Das mit den betrieblichen Notwendigkeiten ist sowieso ein relativ stumpfes Schwert. Der Arbeitgeber hat hier abhilfe zu schaffen, dem Betriebsrat ist das unmöglich da er nicht in den Betriebsablauf eingreifen darf.
Erstellt am 15.02.2012 um 19:22 Uhr von gironimo
.... aber lohnt da der Streit? BR I Seminare werden doch oft mehrmals im Monat angeboten!
Erstellt am 15.02.2012 um 22:31 Uhr von mainpower
@Kulum,
für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist das die falsche Antwort.
Erstellt am 16.02.2012 um 07:36 Uhr von Kulum
@mainpower
vertrauensvolle Zusammenarbeit bedeutet aber auch nicht, dass der Chef nichts tut und darauf vertraut seine Betriebsratsmitglieder werden schon Rücksicht nehmen. Was macht der Chef denn bei BR-Sitzungen? Die finden ja auch während der Arbeitszeit statt.
@geronimo
Ob sich da ein Streit lohnt - ich sag ma kommt drauf an wie der Chef sonst so drauf is. Wenn er immer wieder gern mal stänkert, kann man hier schon mal die Muskeln spielen lassen.
Erstellt am 16.02.2012 um 09:17 Uhr von rkoch
Am Ende sollte man aber nicht vergessen, dass dieses "Muskeln spielen lassen" unweigerlich vor das ArbG führt, entweder um sich im Vorfeld das Recht der Seminarteilnahme zu erstreiten (und ob ein ArbG das bei der Lage bestätigt - da BR 1 Seminare ja tatsächlich häufig sind - stelle ich mal in Frage), oder um sich im Nachhinein um Kostenübernahme und Bezahlung der AZ zu streiten.
Beides ist IMHO nicht im Sinne eines BR der noch nicht einmal ein BR1-Seminar besucht hat. Das würde IMHO nur Sinn ergeben wenn der AG die Seminare vollkommen verweigert. Um die Frage das die beiden nacheinander auf Seminar gehen würde ICH mich nicht streiten. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.
Erstellt am 16.02.2012 um 11:05 Uhr von mainpower
@Kulum,
ich tippe mal, ziemlich neu im BR. Gerade von einem Seminar gekommen.
Theorie und Praxis sind zwei paar Schuhe. Wie schon @koch schrieb,
Recht haben und Recht bekommen
Erstellt am 16.02.2012 um 11:21 Uhr von Kulum
lach, is ja drollig. relativ weit daneben. das letzte seminar is zwar nich so lange her, das war wirtschaftsrecht, ich glaube durchsetzen von br schulungen war da nicht bei. Aber um mich gehts nich.
der betriebsrat bekäme hier in aller regel auch vorm arbeitsgericht recht, da das arbeitsgericht die erforderlichkeit prüfen würde, nur die wäre ausschlaggebend und bei einem BR I in aller regel auch gesetzt. die einigungsstelle andererseits würde die betrieblichen belange prüfen. da käme es ein wenig auf den/die einigungsstellenvorsitzende an wie die so tickt.
ich hab übrigens nirgends erwähnt das es tatsächlich sinnvoll ist deswegen einen kriegsschauplatz aufzumachen. aber man kann, wenn man will.
Erstellt am 16.02.2012 um 12:57 Uhr von rkoch
Tja, aber die Einigungsstelle kann in dem Fall ausnahmsweise nur einer anrufen: Der AG... Warum die das wohl nie machen sondern die Sache immer aussitzen?
Aber Du wirfst tatsächlich eine interessante Frage auf:
Grundsätzlich würde das ArbG nur die Notwendigkeit beurteilen, die ist gegeben, und den AG zu der Kostenübernahme verpflichten.... Würde das Gericht auch die Frage der betrieblichen Belange mit in seine Entscheidung aufnehmen - oder den AG auf die Einigungsstelle verweisen? Gut möglich, dass letzteres der Fall wäre.
Aber egal, ein Schritt nach dem anderen. Wenn der AG (aus welchem Grund auch immer) die Kostenübernahme verweigert bleiben erstmal nur zwei Möglichkeiten: Einfach gehen oder das ArbG anrufen (plus dritte + vierte Möglichkeit: Gar nicht auf das Seminar gehen oder so gehen wie der AG mitspielt).