Erstellt am 15.02.2012 um 09:23 Uhr von Kölner
@Lenny
Neu besetzen. Fertig!
Erstellt am 15.02.2012 um 09:24 Uhr von Ulrik
Da der WA vom BR berufen wird...
Abberufen, einen neuen WA bestellen, der eurer Meinung nach besser ist.
Erstellt am 15.02.2012 um 09:26 Uhr von Lenny
WOW... seid ihr schnell...
Danke.
Ist aber doch schade, dass es keine Pflichten für so einen Ausschuss gibt.
Erstellt am 15.02.2012 um 09:30 Uhr von Kölner
@Lenny
Naja. Die gibt es schon. Aber man greift doch zum einfachsten Mittel: Wer nicht das tut im Ausschuss, was das Gesetz und mitunter auch der BR ihm sagt, der wird schlicht und einfach abberufen.
Man kann das Ganze dann noch in einer BVers. in einem Nebensatz zur Showeinlage ausdehnen: Der BR musste die Zusammensetzung des WA leider verändern, da die Pflichtverletzungen hier zu groß wurden um toleriert zu werden...
:-))
Erstellt am 15.02.2012 um 10:28 Uhr von rkoch
@Lenny
Wo ist eigentlich das Problem? Im WA ist doch mindestens ein BRM vertreten und i.d.R. übernimmt dieses dann den "Vorsitz" und beruft den WA pflichtgemäß mindestens einmal im Monat (§108 (1) BetrVG) ein. Wenn dann die anderen Mitglieder nicht teilnehmen muss man da halt andere suchen, die bereit sind der Einladung Folge zu leisten.
So weit es der AG ist der sich weigert an WA-Sitzungen teilzunehmen (§108 (2)) steht die Vorgehensweise dazu auf einem anderen Blatt....
Erstellt am 15.02.2012 um 13:15 Uhr von Kölner
@rkoch
Da Du den Begriff 'Vorsitz' bei einem WA bereits in '' gesetzt hast, nehme ich an, dass Dir der korrekte Begriff geläufig ist.
Erstellt am 15.02.2012 um 13:45 Uhr von rkoch
> dass Dir der korrekte Begriff geläufig ist.
Sagen wir mal so: Gibt es einen "korrekten" Begriff?
§106 ff. sagt nichts über die Geschäftsordnung des WA und damit gibt es Kraft Gesetz auch keine Strukturen a´la BR.
Da "Sitzungen" aber in irgendeiner Art einberufen und idealerweise geleitet werden, ist eine irgendwie geartete Struktur eigentlich unabdingbar. Wie man den nennt, der die Sitzungen einberuft und ggf. leitet, ist am Ende egal. Ich habe für den Posten schon die tollsten Bezeichnungen gehört ("Sprecher", "Leiter" sind neben "Vorsitzender" (was manche wegen des Beigeschmacks eines "Chefs" nicht mögen) wohl die häufigsten). In den Kommentierungen wird i.d.R. von "Vorsitz" gesprochen, so unter DKK Rn. 4 zu §108 BetrVG:
In der Geschäftsordnung sollte bestimmt werden, wie die Tagesordnung festgelegt wird, wer zu welchem Zeitpunkt zu den Sitzungen einlädt und wer den Vorsitz übernimmt. (...) Unterlässt es der WA, einen Vorsitzenden zu bestimmen und eine Geschäftsordnung zu erlassen, so ist dies i. d. R. unzweckmäßig, stellt jedoch keine Pflichtwidrigkeit dar. Die Sitzungstermine müssen zwischen den Mitgliedern abgesprochen werden. (...)
Da WA entweder diesen Posten gar nicht haben oder dem Kind dann einen Namen nach Gusto geben habe ich den Vorsitzenden in "" gesetzt....
Erstellt am 15.02.2012 um 14:13 Uhr von Kölner
Erstellt am 15.02.2012 um 16:07 Uhr von rkoch
Hab ich schon gehört, muss aber nicht so heißen.. Vor allem halte ich persönlich "Sprecher" auch bei anderen Ausschüssen für Unsinn.. Was soll man aus dieser Bezeichnung für eine Aufgabe des "Sprechers" verstehen? Spricht er als einziger im Ausschuss, oder spricht er für den Ausschuss (wem Gegenüber? Dem Betriebsrat?), etc.
Der BRV ist "Sprecher" gegenüber dem AG. Aber das ist nicht seine einzige Aufgabe, und auch in Ausschüssen kann ein "Sprecher" formell nur den Ausschuss nach außen vertreten, es bräuchte also noch andere Amtsträger welche die anderen Aufgaben eines Vorsitzenden übernehmen. Aber es hat sich wohl so eingebürgert, kann man machen nix, muss man gucken zu.
Erstellt am 15.02.2012 um 17:11 Uhr von Betriebsrätin
um solche Diskussionen zu vermeinden sollte der BR/GBR dem WA eine GO geben, also beschließen. Mit folgenden Pkt.
Fragen der Sitzungshäufigkeit, Einladung, Sitzungsleitung, Protokollierung