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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wann endet die Zuständigkeit des GBRs?

U
UdoWoe
Apr 2022 bearbeitet

Folgendes Problem: Wir sind uns im unklaren wann und wie die Zuständigkeit des GBRs endet. Endet die GBR-Mitgliedschaft automatisch mit der BR-Wahl? Wie ist das, wenn die einzelnen örtlichen Betriebsräte den vollen Zeitraum April und Mai für die Wahlen ausnutzt? Es geht um den GBR, nicht um die örtlichen BR. Bleibt gesund. Vielen Dank,

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Community-Antworten (3)

R
rtjum

05.04.2022 um 11:53 Uhr

Die GBR-Mitgliedschaft eines Delegierten endet mit der Amtsperiode des örtlichen BRs. Der neu gewählte BR entsendet dann die, von ihm gewählten, Delegierten. Der GBR hat durchgängig Mitglieder in der Zeit der Wahl halt "alte" und "neue".

Was meinst Du mit "wann und wie die Zuständigkeit des GBRS endet."

U
UdoWoe

05.04.2022 um 12:04 Uhr

@rtjum: Wir haben von einem RA die Antwort erhalten, dass mit der Wahl des örtlichen BRs die Entsendung in den GBR endet. Wir haben das dann so verstanden, dass dann der GBR nicht mehr handlungsfähig ist, da durch die vielen Örtlichen Betriebsräte die wir haben und auch die unterschiedlichen Wahltermine der GBR nicht mehr arbeitsfähig ist. Die Mitglieder des GBR sind der Meinung, dass der "alte" solange weiterarbeitet, bis jemand eine neue Entsendung statt findet? Seht ihr das genauso? Wann wird im GBR die einzelnen Funktionen neu gewhält, doch nur dann, wenn es dort neue Interessen gibt bzw durch Nicht-Wiederwahl neu bestimmt werden muss? Bißchen kompliziert, ich weis... Kann es aber nicht anderes formulieren.

G
ganther

05.04.2022 um 20:03 Uhr

der GBR ist ein Dauergremium in das entsendet wird. Da hast du kein festgelegtes Ende der Amtszeit

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