Erstellt am 22.09.2005 um 21:21 Uhr von otto
Hallo Julia!
Stellvertretende GBR-Mitglieder können nur dann tätig werden - wie Ersatzmitglieder beim BR -, wenn das ordentliche GBR-Mitglied abwesend ist. Ersatzmitglieder des GBR können deshalb keine Funktionen in GBR-Ausschüssen übernehmen.
Gruß otto