Stellv. GBR-Mitglieder - kann man die in Ausschüsse des GBRs entsenden?
Ist es gem. BetrVG möglich, dass Betriebsräte ihr stellv. GBR-Mitglied in die Ausschüsse des GBRs entsenden?
Community-Antworten (1)
22.09.2005 um 23:21 Uhr
Hallo Julia! Stellvertretende GBR-Mitglieder können nur dann tätig werden - wie Ersatzmitglieder beim BR -, wenn das ordentliche GBR-Mitglied abwesend ist. Ersatzmitglieder des GBR können deshalb keine Funktionen in GBR-Ausschüssen übernehmen. Gruß otto
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