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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überlastungsanzeige

P
pilatus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen - hat jemand Erfahrungen mit Überlastungsanzeigen? Gibt es da eine Art Formblatt das zu empfehlen wäre? Ich habe lediglich bei verdi eine Liste von Punkten gefunden.

Vielen Dank

3.40003

Community-Antworten (3)

N
nicoline

10.02.2012 um 19:28 Uhr

Hallo allein ;-)) hat jemand Erfahrungen mit Überlastungsanzeigen? ja hab ich!

Gibt es da eine Art Formblatt das zu empfehlen wäre? Nein, glaube ich nicht. In der Regel wird ein auf den Betrieb bzw. auf die Berufsgruppen zugeschnittenes Formular im Betrieb entwickelt.

Um was für einen Betrieb oder welchen Berufszweig handelt es sich denn?

L
Lernender

10.02.2012 um 21:26 Uhr

@pilatus

vom nick her würde ich sagen Krankengymnastik, auf jeden fall etwas aus dem Bereich Medizin. Google Überlastungsanzeige Muster oder Formular, ich glaube da findest du etwas brauchbares.

P
polybär

11.02.2012 um 15:12 Uhr

@pilatus, auch ich habe erfahrung mit überlast-ungsanzeigen, leider zeigte sich oft das diese dem AN nicht wirklich helfen, da die meissten führungskräfte die "umdrehen" .... schon das wort "überlast" führt dazu das vile sie nicht schreiben, deshalb bin ich ein anhänger der gefahrenaufzeige... ist vom sinnher das gleiche. die frage ist allerdings muss sowas überhaupt geschrieben werden ??? :) Besteht eine Pflicht zur Darstellung einer Überlastungssituation im Arbeitsverhältnis? Ja. Sie resultiert u.a. aus den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten (§ 611 BGB und §§ 241 Abs. 2, 242 BGB). Danach ist die/der Beschäftigte verpflichtet, den Arbeitgeber vor drohenden oder voraussehbaren Schäden zu bewahren bzw. vor deren Eintritt zu warnen und darüber hinaus auf z.B. organisatorische Mängel, Überschreiten der zulässigen Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) usw. aufmerksam zu machen. Weiter konkretisiert werden diese Nebenpflichten im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Nach § 15 ArbSchG haben die Beschäftigten nämlich die Pflicht (soweit es für sie selbst möglich ist), für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, aber auch für die der Personen, die von Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind, Sorge zu tragen.

MUSTER du meinst sowas ????????????????

Gefahrenanzeige

Von Station / Abt. .................................................Klinik .............................................

an die Pflegedirektion mit der Bitte um Beratung im Klinikumsvorstand

über : Stationsleitung ...................................................
Pflegedienstleitung ...................................................

Betr.: Personalsituation am: ....... ......... ............

Sehr geehrter Herr Reisch,

wir, die Beschäftigten der Station/des Funktionsbereiches.............................................. weisen Sie darauf hin, dass wir uns nicht mehr in der Lage sehen, alle notwendigen Aufgaben ordnungsgemäß und patientengerecht durchzuführen.

Gegenwärtig sind bei uns.............Mitarbeiter/innen eingesetzt. Um sichere Pflege durchführen zu können - von adäquater oder optimaler Pflege wollen wir nicht reden - benötigen wir aber...............Mitarbeiter/innen.

Gründe für die Arbeitsüberlastung:  ungeplanter Personalausfall  unbesetzte Stellen  akuter Notfall  erhöhter Arbeitsanfall

Im Einzelnen stellt sich die Situation wie folgt da: _______________________________________________________________________ Aus dieser Situation resultierten nachstehende Folgen:

 Patientengefährdungen wie:

 Terminverschiebungen für:

 Administrations- und Dokumentationsarbeiten wurden nicht durchgeführt

 Auszubildende konnten nicht angeleitet werden

 Nichteinhaltung der Pausenzeiten

 Nichteinhaltung der Arbeitszeit

Wir weisen darauf hin, dass wir im Falle derartiger Überlastungen Fehler bei der Erbringung unserer Arbeitsleistung nicht ausschließen können. Da die Überlastung auf einer mangelnden Organisation der Abteilung beruht, können wir die Verantwortung für auftretende Fehler im Rahmen unserer Arbeitsleistung nicht übernehmen. Dies gilt insbesondere für auftretende Schadensersatzansprüche.

Wir verbinden diese Unterrichtung mit folgenden Lösungsvorschlägen:

  1. Wir empfehlen, im Klinikumsvorstand auf die Situation hinzuweisen und ihn zu bewegen, eine angemessene Personalbesetzung sicher zu stellen
  2. Sollte sich der Klinikumsvorstand weigern, bitten wir um eine Entscheidung darüber, welche Aufgaben bei der gegenwärtigen Besetzung als unverzichtbar erledigt werden sollen und welche nicht erledigt werden müssen.

Wir bitten Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung zu setzten um die Situation zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen .......................................................................... Datum / Unterschrift

das ist nur ein standardmuster aus dem WWW ...

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