viele MA haben bei uns eine sog. Überlastungsanzeige gestellt, weil sie mit den übertragenen Aufgaben zeitlich nicht auskommen. Das schützt in der Regel vor Abmahnungen. Jetzt habe ich gehört, dass eine Ü-Anzeige in gewissen Abständen wierderholt und erneuert werden muss. Ist das richtig ? Die Ü-Anzeige, die wir gestellt haben, ist aus Januar. Es hat scih aber bis jetzt nichts geändert . Was soll ich amchen ??