Erstellt am 10.06.2011 um 18:05 Uhr von wölfchen
. . . eine Überlastungsanzeige ist nach meinem Wissensstand kein pauschales Schriftstück, auch eigentlich nicht wirklich ein Schutz vor Abmahnungen, sondern damit kommt der MA seiner Pflicht nachweislich nach, den AG von unhaltbaren Zuständen informiert zu haben. Und das muss jeweils konkret situationsbezogen sein. Etwa so:
. . . am XXXX waren wir in der Schicht xxxx Pflegekräfte, die XXXX Patienten zu versorgen hatten. Mit einer solchen personellen Ausstattung ist jedoch eine ordentliche Versorgung nicht gewährleistet, es müssten mindestens XXXX Pflegekräfte in der Schicht arbeiten . . .