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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erneuerung Überlastungsanzeige?

L
Lancelot
Jan 2018 bearbeitet

viele MA haben bei uns eine sog. Überlastungsanzeige gestellt, weil sie mit den übertragenen Aufgaben zeitlich nicht auskommen. Das schützt in der Regel vor Abmahnungen. Jetzt habe ich gehört, dass eine Ü-Anzeige in gewissen Abständen wierderholt und erneuert werden muss. Ist das richtig ? Die Ü-Anzeige, die wir gestellt haben, ist aus Januar. Es hat scih aber bis jetzt nichts geändert . Was soll ich amchen ??

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Community-Antworten (1)

W
wölfchen

10.06.2011 um 20:05 Uhr

. . . eine Überlastungsanzeige ist nach meinem Wissensstand kein pauschales Schriftstück, auch eigentlich nicht wirklich ein Schutz vor Abmahnungen, sondern damit kommt der MA seiner Pflicht nachweislich nach, den AG von unhaltbaren Zuständen informiert zu haben. Und das muss jeweils konkret situationsbezogen sein. Etwa so: . . . am XXXX waren wir in der Schicht xxxx Pflegekräfte, die XXXX Patienten zu versorgen hatten. Mit einer solchen personellen Ausstattung ist jedoch eine ordentliche Versorgung nicht gewährleistet, es müssten mindestens XXXX Pflegekräfte in der Schicht arbeiten . . .

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