Dienstplangestaltung
Hallo, in unserem Betrieb wird in einer Abteilung ein neuer Dienstplan fällig, weil sich die wöchentlichen Arbeitszeiten einiger Mitarbeiter geändert haben. Nun liegt ein "Dienstplanmodell" vor, welches 2 Frühschichten (07:00 - 16:00 Uhr) 2 Spätschichten (15:30 Uhr - 0:00 Uhr) und 2 Freischichten vorgibt. Dieses System soll im Wechsel für die Festangestellten Mitarbeiter laufen. Vom Arbeitszeitgesetz her sehe ich hier keine Probleme, das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist auch OK. Muss ich sonst noch auf irgendetwas achten? Bisher haben die Mitarbeiter keinen fortlaufenden Dienstplan gehabt, sondern konnten sich eintragen und die offenen Zeiten wurden mit "Aushilfen" aufgefüllt.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Community-Antworten (4)
09.02.2012 um 08:31 Uhr
wenn es bei der Arbeitszeit eine Änderung gibt, dass muss der BR erst zustimmen, § 87 BetVG. Ihr könnt den AG auch vorschläge machen, damit alle zufrieden sind.
09.02.2012 um 12:14 Uhr
@wasserpirat
verstehe ich dich richtig, die Kollegen konnten sich aussuchen wie sie arbeiten wollen?
09.02.2012 um 14:50 Uhr
Ja, gut aussuchen nicht wirklich, sie konnten sich in einen Plan eintragen und dann wurde das entsprechend berücksichtigt. Aber das ist ja nun mit dem neuen Dienstplan vorbei. Sie sind aber schon auf ihre zu leistenden Stunden gekommen.
Aber kann mir denn jemand weiterhelfen, ob wir noch auf andere Dinge achten müssen, außer auf die beiden oben genannten Gesetze. Ich habe das Gefühl, ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht.
09.02.2012 um 15:05 Uhr
es gibt noch einiges worauf ihr achten solltet z.B. wann hat der Dienstplan vorzuliegen, wer wird erfasst, wünsche, Schichtfolgen.........etc....
Antworten findest du unter anderem hier. Schichtplanfibel für Betroffenewww.schichtplanfibel.de
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