Erstellt am 09.02.2012 um 07:41 Uhr von foxdjudo
eine eigene Liste nur damit der Ma in den BR gewählt wird ist schon eine heiße sache, das hätte sie sich schon überlegen müssen. Was natürlich der BR macht, ist auch nicht richtig. Am besten in die Tagesordnung zur nächsten BR-Sitzung mit aufnehmen. Vielleicht gibt es doch eine Lösung. Ich glaube persönlich das sie unten durch ist. Fakt ist, sie muss genauso zu jeder BR-Sitzung eingeladen werden. Sie sollte sich an die Gewerkschaft wenden. Evtl,die Gewerkschaft zur BR-Sitzung einladen und durchsprechen.
Erstellt am 09.02.2012 um 09:00 Uhr von rkoch
> eine eigene Liste nur damit der Ma in den BR gewählt wird ist schon eine heiße sache
Wie kommst Du denn darauf? DAS ist die einzige Chance für AN welche nur eine Minderheit der AN vertreten in den BR zu kommen und ist ausdrücklich vom BetrVG deshalb so gewünscht! Und das der AN in den BR gekommen ist zeigt doch das er eine ausreichend große Minderheit hinter sich hat! Zugegeben: Das ein einzelnes BRM einen schweren Stand hat, das zumindest musste dem BRM schon vorher bekannt gewesen sein. Aber mit SO etwas musste nun niemand rechnen...
> Am besten in die Tagesordnung zur nächsten BR-Sitzung mit aufnehmen.
Guter Tip, nur kaum realisierbar! 5 von 19 "mobben", 13 unternehmen nichts, bleibt nur der gemobbte selbst. Und der kann den Antrag dazu nicht stellen. Dazu müsste er von den 13 wenigstens 4 auf seine Seite ziehen. Den Antrag auf Einfügung eines TOP während der Sitzung zu stellen wird auch nichts bringen, denn dann müsste er sogar 9 von den 13 dazu bringen dem Antrag zuzustimmen. Ergo: Ich glaube nicht, dass das klappt.
> Evtl,die Gewerkschaft zur BR-Sitzung einladen und durchsprechen.
Das geht wieder genau so schlecht. Auch dazu braucht der AN wenigstens wieder 4 BRM die mitspielen (§31 BetrVG).
@elfeada
Tja, was will man raten.... Der einzige wirklich allein gangbare Weg ist der Weg vor das ArbG. Wenn die Vorwürfe tatsächlich stimmen und belegbar sind, wird das Gericht dem BR schon mal die Meinung sagen. Die GEW dazu zu bringen einen Antrag nach §23 (1) zu stellen halte ich für unrealistisch, sofern sie allerdings Einfluß auf den BR hat und nicht auf der Seite der anderen BRM steht, könnte sie diesen Einfluß auch so dazu nutzen was zu ändern....
Erstellt am 09.02.2012 um 09:43 Uhr von gironimo
Gewerkschaft geht schon. Man kann sich ja an selbe wenden (da muss man natürlich Mitglied sein) und diese nimmt Kontakt mit dem BR auf und macht ihre Rechte geltend.
Bin aber ansonsten auch der Meinung - Fakten sammeln. Die echten Pflichtverletzungen dokumentieren und dann das ArbG bemühen.
Und vielleicht bringt auch die betriebliche Öffentlichkeitsarbeit etwas (auf jeder Betriebsversamml8ung zu Wort melden).