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§ 37 /7 BetrVG

S
styler
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ,

nach § 37/7 BetrVG hat der BR bei Beschlussfassung nur die Zeitliche Lage zu berücksichtigen. Das wollen meine BR-Mitg nicht vestehen und es wird auch kein Beschluss gefasst für mein Seminar.

Habe ich rechtlich eine Möglichkeit dieses durchzusetzen?

Diese Antwort finde ich nicht im Däubler. Kittner oder Klebe.

Danke im voraus

1.32103

Community-Antworten (3)

D
DerAlteHeini

08.02.2012 um 21:35 Uhr

styler Da ein Betriebsratsmitglied auch verpflichtet ist sich für die Betriebsratsarbeit entsprechend zu bilden, solltest du versuchen deinen Schulungsanspruch mit Hilfe des Arbeitsgerichts durchzusetzen, da dieses Verhalten deiner BR Kollegen auch eine Art der Behinderung von Betriebsratsarbeit ist. Enstehende Kosten muss der AG zahlen.

P
Peanuts

08.02.2012 um 22:00 Uhr

"nach § 37/7 BetrVG hat der BR bei Beschlussfassung nur die Zeitliche Lage zu berücksichtigen."

Der BR hat ausschließlich einen Beschluss zu fassen, der da lautet: "Keine Bedenken gegen die zeitliche Lage und Dauer der Schulung."

Die Schulung muss natürlich i.S.d. § 37 Abs.7 BetrVG anerkannt sein.

"Habe ich rechtlich eine Möglichkeit dieses durchzusetzen?"

Beschlussverfahren beim zuständigen Arbeitsgericht

"Diese Antwort finde ich nicht im Däubler. Kittner oder Klebe."

Aber mehr als ausführlich im Richardi ...

W
waf-admin

09.02.2012 um 10:24 Uhr

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