Erstellt am 04.04.2022 um 17:27 Uhr von celestro
Sie müssen ab dem im Wahlausschreiben zu findenden Datum aushängen. Sehe keinen Grund, das man sie nicht früher aushängen könnte.
Geht das angesichts der vorherigen Fristen überhaupt?
Erstellt am 06.04.2022 um 15:40 Uhr von netteannette
"Wahlvorschlagslisten aushängen" - hä? Vorschlagslisten werden normalerweise nicht ausgehängt, der sog. Listenführer sammelt doch Vorschläge persönlich ein. Aber falls das bei euch üblich ist, dass die Vorschlagsliste ausgehängt wird und jeder sich darauf eintragen darf - ja, damit kann man natürlich auch schon früher anfangen, das hat mit dem Wahlausschreiben nichts zu tun. Die Einreichungsfrist die im Wahlausschreiben steht, muss aber natürlich eingehalten werden.
Zum Thema "Vorschlagsliste aushängen" gab es vor einigen Tagen hier im Forum eine Frage - da wurde nämlich auf der öffentlich ausgehängten Vorschlagsliste Kandidaten ohne deren Wissen gestrichen - das ist die Gefahr beim aushängen statt persönlich rumlaufen.
Erstellt am 06.04.2022 um 16:17 Uhr von celestro
Ich hatte jetzt eher an den Aushang seitens des WV gedacht. Also ob der die früher aushängen darf, als im Wahlauschreiben steht.