AG sieht keine Erforderlichkeit für das Seminar AR Teil III
Hallo,
ich muss das hier mal loswerden, mein AG sieht nicht die Erforderlichkeit mich am Seminar AR Teil III teilnehmen zu lassen. Er droht sogar, dass, wenn ich autark buche, ich Urlaub beantragen muss und das ich die Kosten selbst übernehmen muss.
Jetzt weiß ich ja, dank aller anderen, vorherigen Seminare, was zu tun und TROTZDEM habe ich ein wenig bammel.....Für Zuspruch, §, Entscheidungshilfen etc. wäre ich euch echt dankbar.
LG Alina
Community-Antworten (2)
08.02.2012 um 10:11 Uhr
wenn ich autark buche, ich Urlaub beantragen muss und das ich die Kosten selbst übernehmen muss.
Tja, das mit dem Urlaub ist Käse! Er kann Dich dazu nicht zwingen Urlaub zu nehmen. Und das mit den "Kosten selbst übernehmen" ist so eine Sache.
Allerdings kann er (da er zunächst am längeren Hebel sitzt)
- die ausgefallene Zeit nicht vergüten, sprich: Dir unbezahlten Urlaub geben.
- tatsächlich sich weigern die Rechnungen zu bezahlen.
Die Folgen: Du müsstest die Lohnzahlungen individualrechtlich einklagen. Wenn Du tatsächlich als "Besteller" von Seminar und Hotel auftrittst, können sich Seminaranbieter und Hotel erstmal an Dir schadlos halten, sprich Dir die Rechnung schicken und, sofern Du auch nicht bezahlst, tatsächlich den Gerichtsvollzieher schicken. Wenn Du dagegen die Bestellungen im Namen der Firma tätigst, können beide die Rechnung nur an Deinen AG schicken und dem dann den Gerichtsvollzieher schicken. Ohne Unterschrift eines Bevollmächtigten der Firma müssen allerdings weder Seminaranbieter noch Hotel die Bestellung als verbindlich ansehen, können Dir also die Leistung verweigern. Die Seminaranbieter verweigern die Leistung oft nicht, da sie wissen das der AG wegen §40 BetrVG i.d.R. zumindest derartige Grundlagenseminare wie AR auf jeden Fall zahlen muss - und klagen das dann auch ein. Die Hotelanbieter denken da i.d.R. anders, da sie weder sicher sind ihr Geld zu bekommen noch bereit sind dafür eine Klage zu riskieren, wenn der Besteller die Bestellung noch nicht einmal unterschrieben hat (und damit der verbindliche Vertrag fehlt, der sich dann erst aus §40 BetrVG ergibt!).
Der "sichere" Weg für Dich ist auf jeden Fall Deinen Anspruch auf Seminar beim ArbG bestätigen zu lassen: Sprich: Mit der Weigerung des AG die Kosten zu übernehmen beim ArbG ein Beschlußverfahren einleiten "festzustellen, dass das Seminar notwendig ist im Sinne des §37 (6) BetrVG und dem AG aufzugeben die Teilnahme zu genehmigen und die anfallenden Kosten für Lohnfortzahlung, Seminar und Hotel zu übernehmen".
Wenn Du damit durch bist kann der AG zwar theoretisch die Zahlungen immer noch verweigern, aber das Einklagen dieser ist dann nur noch Formsachen und geht recht flott, da die Verpflichtung dazu ja bereits gerichtlich geklärt ist.
08.02.2012 um 10:20 Uhr
Die Seminaranbieter helfen auch gerne mit Argumentationshilfen, Urteilen u.s.w. (siehe auch hier auf dieser Seite; bei diesem Seminaranbieter ist der Anmelder eines Seminars der Betriebsrat! ).
Ich würde auf jedem Fall den AG deutlich machen, dass ei n Rechtsstreit unvermeidlich ist - und diesen auch durch ziehen. Der AG weiß dann auch gleich ganz allgemein, dass Du willens bist, Deine und die Rechte der AN durchzusetzen.
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