Hallo zusammen,

uns wurde eine neue Betriebsordnung vorgelegt, die folgenden Passus beinhaltet:

Als Mitarbeiter unseres Unternehmens erhalten Sie, neben Angelegenheiten und Vorgängen, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit stehen, immer wieder aktuelle Informationen über die Strategie und die Entwicklung von XXXXXX und deren Tochtergesellschaften. Dies setzt aber voraus, dass alle Mitarbeiter verantwortungsvoll mit diesen Informationen umgehen. Dazu gehört es auch, alles zu vermeiden, was dazu geeignet ist, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse an die Öffentlichkeit oder an Außenstehende gelangen. Dies gilt insbesondere für Äußerungen über das Unternehmen gegenüber Pressevertretern sowie auf Internet-Plattformen wie Facebook, Twitter oder anderen Internet-Foren, gleich welcher Art.

Die externe Kommunikation des Unternehmens gestaltet das Corporate Communication der XXXXXX nach Entscheidung durch die Geschäftsführung.

Presseanfragen sind in jedem Fall und unmittelbar an das Corporate Communication weiterzuleiten. Anfragen für öffentliche oder halböffentliche Auftritte sowie die Beantwortung von schriftlichen Umfragen müssen vorab mit dem Corporate Communication abgestimmt werden.
Meine Frage hierzu werden damit nicht Persönlichkeits Rechte und Rechte des BR beschnitten?????