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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlberechtigung - AN mit Werksvertrag?

T
Theresa
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind in einem Planungsbüro tätig. Z.Zt. sind bei uns leihweise Planer beschäftigt, die bereits länger als 3 Monate bei uns tätig sind. Diese AN haben mit unserer Firma einen Werksvertrag abgeschlossen. Sind diese Arbeitnehmer wahlberechtigt?

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Community-Antworten (2)

N
neskia

20.01.2010 um 11:38 Uhr

Wenn Werksvertrag vorhanden dann erstmal ein NEIN. Entscheidend ist die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Betriebes und damit das Weisungsrecht. Wenn der Arbeitgeber den Ort, die Zeit und den Inhalt der Arbeitsleistung bestimmen kann, ist eher ein Arbeitnehmerverhältnis im Sinne §5 BetVG anzunehmen.

P
pirat

20.01.2010 um 11:50 Uhr

@ Theresa, neskia hat recht...die Grenzen zwischen LeihAN und Werkvertragler sind oft fliessend. Sollte es sich, widererwarten um Echte Werksvertragler handeln, sind sie nicht Arbeitnehmer im Sinne des §5 BetrVG und somit nicht wahlberechtigt.

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