Wahlberechtigung - AN mit Werksvertrag?
Wir sind in einem Planungsbüro tätig. Z.Zt. sind bei uns leihweise Planer beschäftigt, die bereits länger als 3 Monate bei uns tätig sind. Diese AN haben mit unserer Firma einen Werksvertrag abgeschlossen. Sind diese Arbeitnehmer wahlberechtigt?
Community-Antworten (2)
20.01.2010 um 11:38 Uhr
Wenn Werksvertrag vorhanden dann erstmal ein NEIN. Entscheidend ist die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Betriebes und damit das Weisungsrecht. Wenn der Arbeitgeber den Ort, die Zeit und den Inhalt der Arbeitsleistung bestimmen kann, ist eher ein Arbeitnehmerverhältnis im Sinne §5 BetVG anzunehmen.
20.01.2010 um 11:50 Uhr
@ Theresa, neskia hat recht...die Grenzen zwischen LeihAN und Werkvertragler sind oft fliessend. Sollte es sich, widererwarten um Echte Werksvertragler handeln, sind sie nicht Arbeitnehmer im Sinne des §5 BetrVG und somit nicht wahlberechtigt.
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