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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlberechtigung - Personen mit Werksvertrag?

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Koebes
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, folgender Punkt wird bei uns diskutiert. Wir haben einen Werksvertrag mit einem Unternehmen das bei uns permanent 2 Personen (immer die Gleichen) im Einsatz hat. Diese Mitarbeiter erhalten die Weisungen was sie tun sollen von uns. Sind diese MA bei uns Wahlberechtigt oder nicht?

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Community-Antworten (4)

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neskia

25.01.2010 um 16:54 Uhr

Im Unterschied zum echten Werksvertrag kann bei einem Leiharbeitsverhältnis der Arbeitgeber Ort, Zeit und Inhalt der Arbeitsleistung bestimmen. Wenn das bei euch der Fall ist, handelt es sich um Arbeitnehmer im Sinne des §5 BetrVG und wären damit wahlberechtigt.

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Koebes

25.01.2010 um 17:04 Uhr

Hallo Neskia, was meinst du mit "echtem Werksvertrag"

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nicoline

25.01.2010 um 18:23 Uhr

Koebes vielleicht hilft Dir das weiter: http://www.rechtsanwalt-juestel.de/Arbeitsrecht/AR0025.htm

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VIONÄR

26.01.2010 um 14:24 Uhr

Wenn sie von Euch Weisungen erhalten, so sind es LeihAN, sofern alles mit rechten Dingen zugeht. Ansonsten handelt es sich wahrscheinlich um illegale Arbeitnehmerüberlassung!!!

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