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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AVR als BV -Inhalt ?

P
Pfitschepfeil
Jan 2018 bearbeitet

Kann ein AG -nicht mehr tariflich gebunden- neue Arbeitsvertragliche Richtlinien per Betriebsvereinbarung vom BR erzwingen? Soweit uns bekannt ist ,darf doch eine BV nichts enthalten was tariflich geregelt ist. Bei uns sind TV aber nur noch in der Nachwirkung. Wer weiß Rat?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

04.02.2012 um 10:33 Uhr

Aus dem § 77 Abs 3 BetrVG geht hervor, dass es nicht darauf ankommt, ob ein Tarif gilt sondern nur, ob ein Sachverhalt ü b l i c h e r W e i s e in einem Tarif geregelt wird.

Ich würde den AG schlicht abblitzen lassen.

S
SCENIC

06.02.2012 um 14:31 Uhr

In der Nachwirkung eines Tarifvertrages kann in der Tat rumgemuschelt werden, siehe §4 Abs. 5 TVG. Dann gilt die Nachwirkung nicht mehr, da sie durch eine andere Abmachung ersetzt wurde. Dies geschieht dann mittels Regeungsabreden und Änderungen im Arbeitsvertrag. Ich kann jedoch aus eigener Erfahrung nur davon abraten!

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