AVR als BV -Inhalt ?
Kann ein AG -nicht mehr tariflich gebunden- neue Arbeitsvertragliche Richtlinien per Betriebsvereinbarung vom BR erzwingen? Soweit uns bekannt ist ,darf doch eine BV nichts enthalten was tariflich geregelt ist. Bei uns sind TV aber nur noch in der Nachwirkung. Wer weiß Rat?
Community-Antworten (2)
04.02.2012 um 10:33 Uhr
Aus dem § 77 Abs 3 BetrVG geht hervor, dass es nicht darauf ankommt, ob ein Tarif gilt sondern nur, ob ein Sachverhalt ü b l i c h e r W e i s e in einem Tarif geregelt wird.
Ich würde den AG schlicht abblitzen lassen.
06.02.2012 um 14:31 Uhr
In der Nachwirkung eines Tarifvertrages kann in der Tat rumgemuschelt werden, siehe §4 Abs. 5 TVG. Dann gilt die Nachwirkung nicht mehr, da sie durch eine andere Abmachung ersetzt wurde. Dies geschieht dann mittels Regeungsabreden und Änderungen im Arbeitsvertrag. Ich kann jedoch aus eigener Erfahrung nur davon abraten!
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