Hallo zusammen,
ich bin in unseren Betrieb als Betriebsratsvorsitzender tätig und unsere Schwerbehindertenvertretung hat vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen das Amt nieder gelegt. Leider kommt alles auf einmal und beide Stellvertreter fallen sehr lange Zeit aus (Krankheitsbedingt). Ich habe mit beiden gesprochen und beide lehnen das Amt in der Hauptverantwortung (wegen ihrer Gesundheit) ab. Somit wurde ich von der Geschäftsleitung gefragt ob ich als Vorsitzender (BR) die Neuwahlen einleiten würde.
Für mich stellt sich die Frage: Darf eine Nichtbehinderte Kollegin im Wahlvorstand sein um die Wahl durchzuführen? Diese Kollegin wird auch kandidieren für das Amt der SBV.
Wäre schön wenn ihr mir weiterhelfen könnt. Aus der Wahlordnung § 1 Nr. 1 und 2 SchwbVWO werde ich nicht schlauer. Danke !